Gastronomie eröffnen
Der Leitfaden für Café, Restaurant und Imbiss
Gut vorbereitet zur eigenen Gastronomie
Bevor Sie Ihre ersten Gäste begrüßen können, gibt es einige Schritte zu erledigen. Auf dem Weg zur eigenen Gastronomie müssen Sie verschiedene Ämter und Stellen kontaktieren.
In diesem Leitfaden finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihre Gastronomiegründung. Von der Gewerbeanmeldung über die Hygienebelehrung bis zur Bauaufsicht.
Jede Stelle wird verständlich erklärt:
Wofür ist sie zuständig?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
So wissen Sie frühzeitig, was auf Sie zukommt. Mit guter Vorbereitung sparen Sie Zeit, Wege und unnötige Wartezeiten.
Diese Stellen sind für Ihre Gastronomie wichtig:
Schritt 1:
Industrie- und Handelskammer
Die Gastwirteunterrichtung der IHK vermittelt verpflichtende Grundlagen der Lebensmittelhygiene und ist Voraussetzung für die Aufnahme einer gastronomischen Tätigkeit.
Schritt 2:
DEHOGA
Die DEHOGA unterstützt Gastronomiebetriebe mit branchenspezifischer Beratung, rechtlichen Informationen, praxisnahen Vorlagen sowie Weiterbildungs- und Netzwerkangeboten.
Schritt 3:
Wirtschafts-förderung
Die WEGE mbH ist die kommunale Wirtschafts-förderung und steht allen Bielefelder Unternehmen zur Seite. Suchen Sie den Kontakt!
Schritt 4:
Banken
Für die Eröffnung und den Betrieb eines Gastronomiebetriebs benötigen Sie ein Geschäftskonto und ggf. eine Finanzierung.
Schritt 5:
Finanzamt
Das Finanzamt erfasst Ihren Gastronomiebetrieb steuerlich und informiert über steuerliche Pflichten; hierfür ist der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ einzureichen.
Schritt 6:
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt erteilt bei Alkoholausschank die erforderliche Gaststättenerlaubnis und nimmt anschließend die Gewerbeanmeldung vor.
Schritt 7:
Bauamt
Das Bauamt prüft, ob für Neubauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen eines Gastronomiebetriebs eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist.
Schritt 7.1:
Amt für Verkehr
Für Außengastronomie, Werbeanlagen oder bauliche Überhänge im öffentlichen Raum sind Sondernutzungserlaubnisse oder Gestattungsverträge beim Amt für Verkehr erforderlich.
Schritt 7.2:
Umweltbetrieb und Umweltamt
Fetthaltiges Abwasser darf nur nach entsprechender Vorbehandlung in die Kanalisation eingeleitet werden; hierfür sind ggf. genehmigungspflichtige Fettabscheideranlagen erforderlich.
Schritt 7.3:
Lebensmittel-überwachung
Die Lebensmittelüberwachung prüft, ob hygienische, bauliche und lebensmittelrechtliche Anforderungen eingehalten werden, und wird nach der Gewerbeanmeldung automatisch tätig.
Schritt 7.4:
Feuerwehr
Die Feuerwehr prüft im Rahmen von Bau- oder Nutzungsänderungsverfahren die Einhaltung der Brandschutzanforderungen und Rettungswege.
Schritt 8:
Berufs-genossenschaft
Die BGN ist die gesetzliche Unfallversicherung für Gastronomiebetriebe und versichert alle Beschäftigten verpflichtend gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Schritt 9:
Versicherungen
Pflicht- und Zusatzversicherungen sichern Gastronomiebetriebe gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und schützen vor wirtschaftlichen Risiken.
Ihre Ansprechpartnerin bei der WEGE