Finanzamt

Steuerliche Erfassung

Die steuerliche Erfassung beim Finanzamt ist ein unverzichtbarer Schritt für jeden Betrieb. Neben der Registrierung Ihrer gewerblichen Tätigkeit erhalten Sie hier auch die wichtige Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie für verschiedene behördliche Anmeldungen benötigen.

Was Sie erwartet:
Das Finanzamt erfasst Ihr Unternehmen steuerlich und klärt Sie über Ihre künftigen Pflichten auf. Dazu gehören die Verfahrensdokumentation, laufende steuerliche Verpflichtungen und Informationen zu möglichen späteren Steuerprüfungen.

Erforderliche Unterlagen:
Voraussetzung für die steuerliche Erfassung ist das Ausfüllen und Einreichen des „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“. Das entsprechende Antragsformular kann über folgende Seiten heruntergeladen werden:
www.ELSTER.de
www.IHK.de

Praktische Informationen:

  • Gebühren: Keine Gebühren für die Antragstellung
  • Bearbeitungsdauer: Etwa 4 Wochen nach vollständiger Antragstellung
  • Involvierte Ämter / Abhängigkeiten: Zuständig ist das Ordnungsamt, insbesondere die Abteilung Gewerbe. Die Bearbeitung erfolgt nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.


Hinweis
: Eine korrekte und vollständige Antragstellung beschleunigt die Bearbeitung erheblich. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von Ihrem Steuerberater unterstützen.

Ihre Ansprechpartnerin bei der WEGE

Julia Neuhaus aus dem Bereich Citymanagement und Unternehmensservice

Julia Hennig-Cardinal von Widdern

Standortmanagement