Berufsgenossenschaft
Pflichtversicherung für Gastronomen
Die Berufsgenossenschaft für Gastronomen (BGN) ist Ihr zuständiger Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und schützt alle Ihre Beschäftigten bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Als Teil der Sozialversicherung ist die Mitgliedschaft für alle Gastronomiebetriebe verpflichtend.
Was Sie wissen müssen:
Alle Arbeitnehmer*innen, die Sie gegen Entgelt beschäftigen, müssen über Ihren Betrieb bei der BGN versichert sein. Diese Pflichtmitgliedschaft gewährleistet umfassenden Schutz bei Unfall- und Gesundheitsrisiken im Arbeitsumfeld und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Praktische Informationen:
- Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt automatisch über die Mitteilung Ihrer Gewerbeanmeldung. Sie müssen das entsprechende Anmeldeformular zur Betriebsanmeldung ausfüllen, das Sie auf www.bgn.de unter „Mitgliedschaft / Beitrag / Betriebsanmeldung” finden.
- Beitragsberechnung: Die Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Gewerbezweig und der Lohnsumme Ihrer Beschäftigten. Eine individuelle Berechnung können Sie über den Beitragsrechner auf der BGN-Homepage vornehmen.
- Bearbeitungsdauer: Wenige Tage nach Vorliegen aller vollständigen Unterlagen
- Automatischer Prozess: Das Ordnungsamt übermittelt die relevanten Informationen bei Ihrer Gewerbeanmeldung automatisch an die BGN, die dann die Registrierung und Beitragsberechnung durchführt.
Hinweis: Die BGN bietet neben der Versicherung auch umfassende Beratung zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung in Ihrem Gastronomiebetrieb.
Link: https://www.bgn.de/
Ihre Ansprechpartnerin bei der WEGE
Julia Hennig-Cardinal von Widdern
Standortmanagement
0521 / 557660-67