Ordnungsamt

Gaststättenerlaubnis und Gewerbeanmeldung

Das Ordnungsamt ist Ihre zentrale Anlaufstelle für die rechtlichen Grundlagen Ihres Gastronomiebetriebs. Je nach Konzept benötigen Sie unterschiedliche Genehmigungen: Planen Sie den Ausschank alkoholischer Getränke zum Verzehr vor Ort, ist eine Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich. Erst nach deren Erteilung erfolgt die Gewerbeanmeldung. Betriebe ohne Alkoholausschank können direkt eine einfache Gewerbeanmeldung vornehmen.

1. Erforderliche Unterlagen:

Für die Gaststättenerlaubnis (bei Alkoholausschank):

Natürliche Personen:

  • Ausgefüllter Antrag gemäß § 2 GastG
  • Personalausweis, Reisepass oder EU-Ausweis, ggf. mit Aufenthaltstitel
  • Behördliches Führungszeugnis (Belegart OG, max. 6 Monate alt)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (nicht älter als 3 Monate)
  • IHK-Unterrichtungsnachweis (www.ostwestfalen.ihk.de)
  • Angaben zu den Räumlichkeiten, inkl.:
    • Kopie Pachtvertrag
    • Grundriss mit Kennzeichnung der genutzten Räume
    • Raumaufstellung (Funktion, Größe, Gästezahl, Küchenausstattung, WC-Anlagen)
    • Schallschutzgutachten


Juristische Personen (z. B. GmbH, UG, Verein) benötigen zusätzlich:

  • Handels- oder Vereinsregisterauszug
  • Falls noch nicht eingetragen: Gesellschaftsvertrag + Nachweis über vertretungsberechtigte Person
  • Für alle vertretungsberechtigten Personen:
    • Führungszeugnis (Belegart OG)
    • Gewerbezentralregisterauszug (§ 150 Abs. 5 GewO)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
    • Meldebescheinigung (bei ausländischem Pass)


Für die Gewerbeanmeldung (nach Erlaubniserteilung):

  • Antragsformular zur Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis, Reisepass oder EU-Ausweis, ggf. Aufenthaltstitel
  • Gaststättenerlaubnis (sofern erforderlich)


2. Gebühren:

  • Gaststättenerlaubnis: Zwischen 100,00 € und 3.500,00 € (abhängig vom Vorhaben)
  • Gewerbeanmeldung:
    • 26,00 € für natürliche Personen
    • 33,00 € für juristische Personen
    • 13,00 € für jede weitere vertretungsberechtigte Person


3. Bearbeitungszeit:

  • Gaststättenerlaubnis: Bis zu 3 Monate nach Vorlage aller vollständigen Unterlagen
  • Gewerbeanmeldung: Sofortige Bearbeitung bei vollständigen Unterlagen


4. Beteiligte Stellen:

Das Gewerbeamt koordiniert die Bearbeitung und informiert automatisch alle relevanten Stellen: Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft, Amt für Arbeitsschutz, Bauamt, Amt für Verkehr, Lebensmittelüberwachung sowie bei Bedarf Feuerwehr und Umweltamt.

Tipp: Eine vollständige und korrekte Antragstellung von Beginn an spart Zeit und vermeidet Rückfragen.

Ihre Ansprechpartnerin bei der WEGE

Julia Neuhaus aus dem Bereich Citymanagement und Unternehmensservice

Julia Hennig-Cardinal von Widdern

Standortmanagement