Ordnungsamt
Gaststättenerlaubnis und Gewerbeanmeldung
Das Ordnungsamt ist Ihre zentrale Anlaufstelle für die rechtlichen Grundlagen Ihres Gastronomiebetriebs. Je nach Konzept benötigen Sie unterschiedliche Genehmigungen: Planen Sie den Ausschank alkoholischer Getränke zum Verzehr vor Ort, ist eine Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich. Erst nach deren Erteilung erfolgt die Gewerbeanmeldung. Betriebe ohne Alkoholausschank können direkt eine einfache Gewerbeanmeldung vornehmen.
1. Erforderliche Unterlagen:
Für die Gaststättenerlaubnis (bei Alkoholausschank):
Natürliche Personen:
- Ausgefüllter Antrag gemäß § 2 GastG
- Personalausweis, Reisepass oder EU-Ausweis, ggf. mit Aufenthaltstitel
- Behördliches Führungszeugnis (Belegart OG, max. 6 Monate alt)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (nicht älter als 3 Monate)
- IHK-Unterrichtungsnachweis (www.ostwestfalen.ihk.de)
- Angaben zu den Räumlichkeiten, inkl.:
- Kopie Pachtvertrag
- Grundriss mit Kennzeichnung der genutzten Räume
- Raumaufstellung (Funktion, Größe, Gästezahl, Küchenausstattung, WC-Anlagen)
- Schallschutzgutachten
Juristische Personen (z. B. GmbH, UG, Verein) benötigen zusätzlich:
- Handels- oder Vereinsregisterauszug
- Falls noch nicht eingetragen: Gesellschaftsvertrag + Nachweis über vertretungsberechtigte Person
- Für alle vertretungsberechtigten Personen:
- Führungszeugnis (Belegart OG)
- Gewerbezentralregisterauszug (§ 150 Abs. 5 GewO)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Meldebescheinigung (bei ausländischem Pass)
Für die Gewerbeanmeldung (nach Erlaubniserteilung):
- Antragsformular zur Gewerbeanmeldung
- Personalausweis, Reisepass oder EU-Ausweis, ggf. Aufenthaltstitel
- Gaststättenerlaubnis (sofern erforderlich)
2. Gebühren:
- Gaststättenerlaubnis: Zwischen 100,00 € und 3.500,00 € (abhängig vom Vorhaben)
- Gewerbeanmeldung:
- 26,00 € für natürliche Personen
- 33,00 € für juristische Personen
- 13,00 € für jede weitere vertretungsberechtigte Person
3. Bearbeitungszeit:
- Gaststättenerlaubnis: Bis zu 3 Monate nach Vorlage aller vollständigen Unterlagen
- Gewerbeanmeldung: Sofortige Bearbeitung bei vollständigen Unterlagen
4. Beteiligte Stellen:
Das Gewerbeamt koordiniert die Bearbeitung und informiert automatisch alle relevanten Stellen: Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft, Amt für Arbeitsschutz, Bauamt, Amt für Verkehr, Lebensmittelüberwachung sowie bei Bedarf Feuerwehr und Umweltamt.
Tipp: Eine vollständige und korrekte Antragstellung von Beginn an spart Zeit und vermeidet Rückfragen.
Ihre Ansprechpartnerin bei der WEGE