Lebensmittelüberwachung
Hygiene- und Sicherheitsstandards für Gastronomiebetriebe durch das Gesundheistamt
Die Lebensmittelüberwachung (LMÜ) ist für alle Betriebe zuständig, die mit Lebensmitteln arbeiten – insbesondere im Gastgewerbe. Sie überprüft, ob die hygienischen und baulichen Anforderungen zum Schutz der Verbrauchergesundheit eingehalten werden. Nach der Gewerbeanmeldung wird die LMÜ automatisch vom Ordnungsamt informiert und nimmt Kontakt zu Ihnen auf.
Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert:
- Bauliche Beschaffenheit der Betriebsräume
- Allgemeine Hygienestandards
- Kennzeichnung von Lebensmitteln, insbesondere der von Allergenen und Zusatzstoffen
- Einrichtung und Wartung von Kühl- und Schankanlagen
- Dokumentationspflichten zur Lebensmittelsicherheit
- Belehrungsnachweise nach dem Infektionsschutzgesetz (Online-Belehrung möglich unter: Infektionsschutzgesetz Bielefeld)
2. Erforderliche Unterlagen:
Für die Erstmeldung sind keine Unterlagen direkt bei der LMÜ einzureichen. Die automatische Meldung erfolgt durch das Ordnungsamt nach der Gewerbeanmeldung.
3. Gebühren:
- Erstabnahme: kostenfrei
- Weitere planmäßige Kontrollen oder Nachbegehungen: 65,00 € bis 120,00 € (abhängig vom Aufwand)
4. Bearbeitungszeit:
Die Erstkontrolle erfolgt in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen nach Eingang der Meldung über das Ordnungsamt.
5. Beteiligte Stellen:
- Ordnungsamt (Gewerbeabteilung): Automatische Meldung an die LMÜ
- Lebensmittelüberwachung (LMÜ): Durchführung der Kontrolle und Abnahme
Tipp: Nehmen Sie unbedingt vor Betriebsbeginn bzw. direkt nach Vertragsabschluss Kontakt mit der LMÜ auf, um spätere Nachbesserungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden (z. B. nachträglicher Einbau eines Handwaschbeckens).
Kontakt: vet.lmue@bielefeld.de
Ihre Ansprechpartnerin bei der WEGE