Bauamt
Nutzungsänderung für Gastronomie
Das Bauamt/Bauberatung ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie Räumlichkeiten für Ihren Gastronomiebetrieb neu nutzen oder umnutzen möchten (z.B. bei Neubau, andere Nutzung, neuen Betriebszeiten).
Für eine neue Nutzung ist in der Regel ein Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) erforderlich. Klären Sie das im Einzelfall mit der Bauberatung des Bauamtes. Hier können Sie auch die Hausakte einsehen oder online bestellen. Infos unter: Bauberatung | Bielefeld
Was wird geprüft? Das Bauamt prüft den Antrag nach bau- und planungsrechtlichen Vorschriften unter Einbeziehung weiterer Fachämter (Brandschutz, Immissionsschutz, Verkehr, Stellplätze etc.). Reichen Sie die Unterlagen vollständig ein. Je nach Standort sind Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen zu beachten, zum Beispiel im Hinblick auf Werbeanlagen: Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen | Bielefeld.
Erforderliche Unterlagen: Auf der Seite der Bauberatung finden Sie die Auflistung der notwendigen Antragsunterlagen. Nutzungsänderungen | Bielefeld Die Bauberatung hilft Ihnen gern bei der Erstellung Ihres Antrags. Für Werbeanlagen ist ein gesonderter Bauantrag erforderlich!!
Gebühren und Bearbeitungsdauer: Die Gebühren richten sich nach der AVwGebO NRW. Diese liegen bei Nutzungsänderungen-zwischen 50 € bis 5.000 €, ggf. fallen zusätzlich Gebühren für bauliche Änderungen sowie Kosten für Fachplaner/innen an.
Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6–12 Wochen nach Eingang eines vollständigen Antrags. Bei Mängeln oder Unvollständigkeit fordert das Bauamt Nachbesserung. Erst bei Vorlage vollständiger Unterlagen ist der Bauantrag prüffähig und kann bearbeitet werden.
Beteiligte Stellen: Das Bauamt beteiligt im Bearbeitungsprozess alle relevanten Ämter (in der Regel und immer einzelfallabhängig). Diese sind unter anderem Ordnungsamt / zuständiges Bezirksamt, Feuerwehramt, Umweltamt, Amt für Verkehr und Lebensmittelüberwachung.
Hinweis: In der Regel erstellt eine bauvorlageberechtigte Person (z. B. Architekt*in) den Bauantrag. Bei Nutzungsänderungen ohne bauliche Änderungen kann dies im Einzelfall entfallen.
Ihre Ansprechpartnerin bei der WEGE