Versicherungen
Pflichtversicherungen und Risikoabsicherung
Für Gastronomiebetriebe sind verschiedene Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben oder dringend empfohlen. Eine umfassende Absicherung schützt vor existenzbedrohenden Risiken.
1. Versicherungsarten:
Pflichtversicherungen:
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN): Unfallversicherung für alle Beschäftigten (siehe Step 8)
- Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für Angestellte
- Bei Kraftfahrzeugen: Kfz-Haftpflichtversicherung
Dringend empfohlene Versicherungen:
- Betriebshaftpflichtversicherung: Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter
- Betriebsinhaltsversicherung: Absicherung von Inventar, Waren und Einrichtung
- Ertragsausfallversicherung: Kompensation bei Betriebsunterbrechung
- Rechtsschutzversicherung: Kostenübernahme bei rechtlichen Auseinandersetzungen
- Cyber-Versicherung: Schutz vor Schäden durch Cyberangriffe
2. Erforderliche Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung
- Beschreibung des Betriebskonzepts
- Angaben zu Räumlichkeiten und Ausstattung
- Umsatzprognose
- Mitarbeiterzahl
3. Gebühren: Versicherungsprämien sind abhängig von Betriebsgröße, Risikobewertung und Deckungssummen.
4. Beteiligte Stellen:
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
- Versicherungsunternehmen oder -makler
Tipp: Lassen Sie sich von einem Versicherungsbüro beraten, um den optimalen Versicherungsschutz für Ihr Betriebskonzept zu finden und Über- oder Unterversicherung zu vermeiden.
Ihre Ansprechpartnerin bei der WEGE
Julia Hennig-Cardinal von Widdern
Standortmanagement
0521 / 557660-67