Versicherungen

Pflichtversicherungen und Risikoabsicherung

Für Gastronomiebetriebe sind verschiedene Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben oder dringend empfohlen. Eine umfassende Absicherung schützt vor existenzbedrohenden Risiken.

1. Versicherungsarten:

Pflichtversicherungen:

  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN): Unfallversicherung für alle Beschäftigten (siehe Step 8)
  • Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für Angestellte
  • Bei Kraftfahrzeugen: Kfz-Haftpflichtversicherung


Dringend empfohlene Versicherungen:

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter
  • Betriebsinhaltsversicherung: Absicherung von Inventar, Waren und Einrichtung
  • Ertragsausfallversicherung: Kompensation bei Betriebsunterbrechung
  • Rechtsschutzversicherung: Kostenübernahme bei rechtlichen Auseinandersetzungen
  • Cyber-Versicherung: Schutz vor Schäden durch Cyberangriffe


2. Erforderliche Unterlagen:

  • Gewerbeanmeldung
  • Beschreibung des Betriebskonzepts
  • Angaben zu Räumlichkeiten und Ausstattung
  • Umsatzprognose
  • Mitarbeiterzahl


3. Gebühren:
Versicherungsprämien sind abhängig von Betriebsgröße, Risikobewertung und Deckungssummen.

4. Beteiligte Stellen:

  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
  • Versicherungsunternehmen oder -makler


Tipp:
Lassen Sie sich von einem Versicherungsbüro beraten, um den optimalen Versicherungsschutz für Ihr Betriebskonzept zu finden und Über- oder Unterversicherung zu vermeiden.

Ihre Ansprechpartnerin bei der WEGE

Julia Neuhaus aus dem Bereich Citymanagement und Unternehmensservice

Julia Hennig-Cardinal von Widdern

Standortmanagement