Umweltbetrieb & Umweltamt
Umgang mit fetthaltigem Wasser
Fetthaltiges Abwasser darf in der Regel nicht ohne geeignete Vorbehandlung in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden. Andernfalls kann es zu erheblichen Störungen bei der Ableitung auf dem Betriebsgrundstück sowie im Betrieb des Kanalsystems und der Kläranlage kommen. Die Auflagen ergeben sich aus der kommunalen Entwässerungssatzung in Verbindung mit den gültigen Technischen Regelwerken.
1. Einleitung von fetthaltigem Abwasser
Abwasser darf nur in die städtische Entwässerungsanlage eingeleitet werden, wenn es die Anforderungen nach § 10 Entwässerungssatzung der Stadt Bielefeld erfüllt.
Um dies zu erreichen, kann eine genehmigungspflichtige Vorbehandlung durch eine entsprechende Abwasservorbehandlungsanlage notwendig sein, z. B. eine Fettabscheideranlage.
Daher ist bei geplanten Neu- und Umbauten, Nutzungsänderungen oder Leitungsänderungen ein Antrag zum Anschluss einer Grundstücksentwässerungsanlage beim Umweltbetrieb, Stadtentwässerung zu stellen.
Weitere Informationen unter https://www.bielefeld.de/grundstuecksentwaesserung
Um schädliche Auswirkungen auf die Gewässer zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit der Kläranlagen zu erhalten, hat die Stadt Bielefeld Regelungen in der kommunalen Entwässerungssatzung getroffen, denen alle Abwasserproduzent*innen unterliegen.
Die Indirekteinleiterüberwachung des Umweltamtes überprüft und kontrolliert routinemäßig, dass nur die Substanzen in die Kanalisation eingeleitet werden, die auch in den Kläranlagen abgebaut werden können. Auch der ordnungsgemäße Betrieb der Abwasservorbehandlungsanlagen wird routinemäßig überwacht.
Weitere Informationen unter https://www.bielefeld.de/node/5915
2. Einzureichende Nachweise für den ordnungsgemäßen Betrieb und die regelmäßige Wartung von Fettabscheideranlagen:
- Inbetriebnahmeprüfung mit Dichtheitsprüfung vor Nutzung, danach regelmäßig Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung spätestens alle 5 Jahre durch Fachkundigen
- 14-tägige, mind. monatliche fachgerechte Entsorgung der Abscheiderinhalte, Reinigung und sofortige Wiederbefüllung der Fettabscheideranlage mit Frischwasser oder aufbereitetem Brauchwasser
- Monatliche Kontrolle und jährliche Wartung durch eine betriebsinterne oder externe sachkundige Person
- Das Führen eines Betriebstagebuches ist Pflicht
Betriebstagebuch, Sachkundenachweis sowie Prüfberichte und Entsorgungsbelege sind vom Betreiber anlagennah aufzubewahren und dem Umweltamt unaufgefordert vorzulegen.
3. Regelmäßige Kosten:
Die Kosten für den ordnungsgemäßen Betrieb sowie die regelmäßige Wartung, Entsorgung, Reinigung und Prüfungen der Abwasservorbehandlungsanlage variieren je nach Abwasseranfall und -zusammensetzung und den beauftragten Fachfirmen.
4. Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitung durch die zuständigen Ämter erfolgt in der Regel innerhalb von ca. 14 Tagen nach Eingang aller erforderlichen Informationen.
5. Beteiligte Stellen:
- Ordnungsamt (Gewerbeabteilung)
- Bauamt
- Umweltbetrieb/Umweltamt
Tipp: Klären Sie bereits frühzeitig mit Ihrem Entwässerungsfachplaner ab, welche Abwasservorbehandlungsanlage und welche Be- und Entlüftung für Ihr Konzept erforderlich ist, um spätere Nachbesserungen und finanziellen Mehraufwand zu vermeiden.
Ihre Ansprechpartnerin bei der WEGE