Einzelhandel eröffnen

Der Leitfaden für Shops und Verkaufsfläche

Gut vorbereitet in den Einzelhandel starten

Bevor Sie Ihr Einzelhandelsgeschäft eröffnen, gibt es einige wichtige Schritte. Auch hier müssen Sie verschiedene Stellen und Ämter kontaktieren. In diesem Leitfaden finden Sie alle wichtigen Informationen für die Eröffnung eines Einzelhandelsgeschäfts. Zum Beispiel zur Gewerbeanmeldung, zu rechtlichen Vorgaben und zur Nutzung der Verkaufsfläche.

Jede Stelle wird verständlich erklärt:

  • Wofür ist sie zuständig?

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wie lange dauert die Bearbeitung?


So wissen Sie frühzeitig, was zu erledigen ist. Mit guter Vorbereitung vermeiden Sie unnötige Wege und sparen Zeit.

Diese Stellen sind für die Eröffnung eines Einzelhandelsgeschäfts wichtig:

Schritt 1:

Industrie- und Handelskammer

Die IHK ist die erste Anlaufstelle für Gründer*innen im Handel und berät zu Formalitäten, Finanzierung, Businessplan und Rechtsformwahl.

Schritt 2:

Handelsverband OWL

Der Verband unterstützt Einzelhändler*innen mit branchenspezifischer Beratung, Netzwerken sowie praxisnahen Tools und Musterverträgen.

Schritt 3:

Wirtschafts-förderung

Die WEGE mbH ist die kommunale Wirtschafts-förderung und steht allen Bielefelder Unternehmen zur Seite. Suchen Sie den Kontakt!

Schritt 4:

Banken

Für die Eröffnung und den Betrieb eines Einzelhandelgeschäfts benötigen Sie ein Geschäftskonto und ggf. eine Finanzierung.

Schritt 5:

Finanzamt

Das Finanzamt erfasst Ihr Unternehmen steuerlich und informiert über steuerliche Pflichten; hierfür ist der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ einzureichen.

Schritt 6:

Ordnungsamt

Hier melden Sie Ihr Gewerbe an. Die Gewerbeanmeldung ist Voraussetzung für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit und informiert automatisch weitere zuständige Stellen.

Schritt 7:

Bauamt

Das Bauamt prüft, ob für Umbauten, Nutzungs-änderungen oder Werbemaßnahmen Genehmigungen erforderlich sind.

Schritt 8.1:

Amt für Verkehr

Das Amt für Verkehr regelt genehmigungspflichtige Sondernutzungen im öffentlichen Raum, z. B. für Kundenstopper, Markisen oder das Verteilen von Flyern.

Schritt 8.2:

Gesundheits- und Gewerbe-
kontrollen

Das Gesundheitsamt stellt sicher, dass Hygienevorgaben, Kennzeichnungspflichten sowie Arbeits- und Sicherheitsstandards im Einzelhandel eingehalten werden.

Schritt 9:

Berufsgenossen-
schaft und Versicherungen

Die Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie passende Versicherungen sichern Betrieb und Beschäftigte gegen Unfall-, Haftungs- und weitere Risiken ab.

Ihre Ansprechpartnerin bei der WEGE

Julia Neuhaus aus dem Bereich Citymanagement und Unternehmensservice

Julia Hennig-Cardinal von Widdern

Standortmanagement