Ordnungsamt
Gewerbeanmeldung
Beim Ordnungsamt/Gewerbeamt melden Sie Ihr Geschäft offiziell an:
- Gewerbeanmeldung
- Eventuell besondere Erlaubnisse je nach Sortiment (z. B. Arzneimittel o.ä.)
Den Antrag können Sie wie folgt stellen:
- online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (service.wirtschaft.nrw)
- persönlich
- Erscheinen einer Vertreterin bzw. eines Vertreters mit Vollmacht und Ausweiskopie
Bei jeder Gewerbeanmeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an öffentliche Stellen, z. B. an
- das zuständige Finanzamt
- die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
- die jeweilige Berufsgenossenschaft
- das staatliche Amt für Arbeitsschutz
Tipp: Sollten Sie zusätzlich Gastronomie-Anteile (z. B. Café im Laden) planen, können weitere Genehmigungen nötig sein. Schauen Sie sich hierzu gerne unseren Gastro-Leitfaden an.
Kosten:
- 26,00 € für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
- 33,00 € für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
- 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
- 15,00 € gegebenenfalls für eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung (wird nur vom Ordnungsamt oder vom zuständigen Bezirksamt ausgestellt, nicht von der Bürgerberatung)
- eventuell 13,00 € für das Führungszeugnis (überwachungsbedürftige Tätigkeiten)
- eventuell 13,00 € für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (überwachungsbedürftige Tätigkeiten)
Fristen: Die Anmeldung ist frühestens 4 Wochen im Voraus möglich.
Zeitlicher Rahmen: Die Gewerbeanmeldung erfolgt sofort, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Ihre Ansprechpartnerin bei der WEGE
Julia Hennig-Cardinal von Widdern
Standortmanagement
0521 / 557660-67