Ordnungsamt

Gewerbeanmeldung

Beim Ordnungsamt/Gewerbeamt melden Sie Ihr Geschäft offiziell an:

  • Gewerbeanmeldung
  • Eventuell besondere Erlaubnisse je nach Sortiment (z. B. Arzneimittel o.ä.)


Den Antrag können Sie wie folgt stellen:

  • online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (service.wirtschaft.nrw)
  • persönlich
  • Erscheinen einer Vertreterin bzw. eines Vertreters mit Vollmacht und Ausweiskopie


Bei jeder Gewerbeanmeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an öffentliche Stellen, z. B. an

  • das zuständige Finanzamt
  • die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
  • die jeweilige Berufsgenossenschaft
  • das staatliche Amt für Arbeitsschutz


Tipp: Sollten Sie zusätzlich Gastronomie-Anteile (z. B. Café im Laden) planen, können weitere Genehmigungen nötig sein. Schauen Sie sich hierzu gerne unseren Gastro-Leitfaden an.

Kosten:

  • 26,00 € für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
  • 33,00 € für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
  • 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
  • 15,00 € gegebenenfalls für eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung (wird nur vom Ordnungsamt oder vom zuständigen Bezirksamt ausgestellt, nicht von der Bürgerberatung)
  • eventuell 13,00 € für das Führungszeugnis (überwachungsbedürftige Tätigkeiten)
  • eventuell 13,00 € für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (überwachungsbedürftige Tätigkeiten)


Fristen: Die Anmeldung ist frühestens 4 Wochen im Voraus möglich.

Zeitlicher Rahmen: Die Gewerbeanmeldung erfolgt sofort, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Ihre Ansprechpartnerin bei der WEGE

Julia Neuhaus aus dem Bereich Citymanagement und Unternehmensservice

Julia Hennig-Cardinal von Widdern

Standortmanagement