Bauamt

Ladenbau und Nutzungsänderung

Bevor Sie mit dem Ladenbau beginnen, sollten Sie prüfen, ob bauliche Genehmigungen nötig sind:

  • Umbau/Innenausbau planen
  • Nutzungsänderung klären, wenn Räume vorher anders genutzt wurden
  • Brandschutzkonzept prüfen lassen
  • Barrierefreiheit und weitere baurechtliche Vorgaben beachten
  • Bei Nutzungsänderung: detaillierte Betriebsbeschreibung notwendig


Bei baulichen Veränderungen ist das Bauamt zwingend einzubeziehen. Erfahren Sie hier mehr: Nutzungsänderungen | Bielefeld

In einigen Bereichen Bielefelds – insbesondere in der Innenstadt und denkmalgeprägten Quartieren – gilt eine Gestaltungssatzung. Sie regelt unter anderem Fassadengestaltung, Farben, Werbeanlagen, Fensterfronten und teilweise auch Möblierung. Ziel ist ein einheitliches, attraktives Stadtbild. Prüfen Sie vor Umbauten oder Werbemaßnahmen, ob Ihr Standort im Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung liegt. Die WEGE und die Stadt beraten hierzu gern.

Beachtung der Gestaltungssatzung (Altstadt): Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen | Bielefeld

Achtung: Bei Nutzungsänderungen oder Umbauten kann die Pflicht entstehen, Stellplätze nachzuweisen. Wenn dies vor Ort nicht möglich ist, kann eine Stellplatzablöse erforderlich werden. Die Höhe richtet sich nach Lage, Nutzung und Baurecht.

Für Einzelhändler ist es wichtig, dies frühzeitig in die Kostenplanung einzubeziehen, da die Ablösebeträge relevant sein können. Die Bauverwaltung hilft bei der Klärung, ob und in welchem Umfang ein Stellplatznachweis erforderlich ist. Mehr unter Stellplätze | Bielefeld

Aber was ist denn eigentlich eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn die Art der Nutzung eines Gebäudes oder einer Fläche grundlegend verändert wird, z. B. von Wohnraum in Gewerbe oder umgekehrt. Dies kann auch ohne bauliche Veränderungen geschehen, wenn sich die Anforderungen an Sicherheit oder Brandschutz ändern. Eine Genehmigung der zuständigen Behörde ist in der Regel erforderlich, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, wie Versicherungsprobleme oder rechtliche Konsequenzen.

Ihre Ansprechpartnerin bei der WEGE

Julia Neuhaus aus dem Bereich Citymanagement und Unternehmensservice

Julia Hennig-Cardinal von Widdern

Standortmanagement