Versicherungen

Pflichtversicherungen und empfohlene Absicherungen

Für Einzelhandelsbetriebe sind bestimmte Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben, andere werden dringend empfohlen. Dazu gehören:

Was Sie wissen müssen:
Alle Arbeitnehmer*innen, die Sie gegen Entgelt beschäftigen, müssen über Ihren Betrieb bei der BGN versichert sein. Diese Pflichtmitgliedschaft gewährleistet umfassenden Schutz bei Unfall- und Gesundheitsrisiken im Arbeitsumfeld und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Praktische Informationen: 

  • Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt automatisch über die Mitteilung Ihrer Gewerbeanmeldung. Sie müssen das entsprechende Anmeldeformular zur Betriebsanmeldung ausfüllen, das Sie auf www.bgn.de unter „Mitgliedschaft / Beitrag / Betriebsanmeldung” finden.
  • Beitragsberechnung: Die Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Gewerbezweig und der Lohnsumme Ihrer Beschäftigten. Eine individuelle Berechnung können Sie über den Beitragsrechner auf der BGN-Homepage vornehmen.
  • Bearbeitungsdauer: Wenige Tage nach Vorliegen aller vollständigen Unterlagen
  • Automatischer Prozess: Das Ordnungsamt übermittelt die relevanten Informationen bei Ihrer Gewerbeanmeldung automatisch an die BGN, die dann die Registrierung und Beitragsberechnung durchführt.


Hinweis:
Die BGN bietet neben der Versicherung auch umfassende Beratung zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung in Ihrem Einzelhandel.

Ihre Ansprechpartnerin bei der WEGE

Julia Neuhaus aus dem Bereich Citymanagement und Unternehmensservice

Julia Hennig-Cardinal von Widdern

Standortmanagement