Versicherungen
Pflichtversicherungen und empfohlene Absicherungen
Für Einzelhandelsbetriebe sind bestimmte Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben, andere werden dringend empfohlen. Dazu gehören:
Was Sie wissen müssen:
Alle Arbeitnehmer*innen, die Sie gegen Entgelt beschäftigen, müssen über Ihren Betrieb bei der BGN versichert sein. Diese Pflichtmitgliedschaft gewährleistet umfassenden Schutz bei Unfall- und Gesundheitsrisiken im Arbeitsumfeld und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Praktische Informationen:
- Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt automatisch über die Mitteilung Ihrer Gewerbeanmeldung. Sie müssen das entsprechende Anmeldeformular zur Betriebsanmeldung ausfüllen, das Sie auf www.bgn.de unter „Mitgliedschaft / Beitrag / Betriebsanmeldung” finden.
- Beitragsberechnung: Die Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Gewerbezweig und der Lohnsumme Ihrer Beschäftigten. Eine individuelle Berechnung können Sie über den Beitragsrechner auf der BGN-Homepage vornehmen.
- Bearbeitungsdauer: Wenige Tage nach Vorliegen aller vollständigen Unterlagen
- Automatischer Prozess: Das Ordnungsamt übermittelt die relevanten Informationen bei Ihrer Gewerbeanmeldung automatisch an die BGN, die dann die Registrierung und Beitragsberechnung durchführt.
Hinweis: Die BGN bietet neben der Versicherung auch umfassende Beratung zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung in Ihrem Einzelhandel.
Ihre Ansprechpartnerin bei der WEGE
Julia Hennig-Cardinal von Widdern
Standortmanagement
0521 / 557660-67