Härtefallhilfen

Bund und Länder bringen Härtefallhilfen auf den Weg

Wichtige Ergänzung der umfassenden Unternehmenshilfen


Bund und Länder haben sich auf die Ausgestaltung von Härtefallhilfen geeinigt. Die Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen Unternehmenshilfen und bieten den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die im Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen.

Was ist das Ziel der Härtefallhilfen?

Die Härtefallhilfen und ergänzen die bisherigen Wirtschaftshilfen. Sie sollen diejenigen Unternehmen unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, deren wirtschaftliche Existenz aber infolge der Corona-Pandemie bedroht wird.

Wer kann einen Antrag stellen?

Zugang zu den Härtefallhilfen haben grundsätzlich Unternehmen und Selbstständige. Das jeweilige Bundesland legt die zu erbringenden Angaben zur Antragsberechtigung des Antragstellenden in Anlehnung an die Überbrückungshilfen III fest. Die Angaben umfassen ablehnende Bescheide bisheriger Förderanträge bzw. die Darlegung der Gründe für die fehlende Antragsberechtigung in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern.

Wie erfolgt die Antragsstellung- und bewilligung der Härtfallhilfen?

Die Antragstellung erfolgt bei den Ländern und grundsätzlich über „prüfende Dritte“, also beispielsweise über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die zuständige Bewilligungsstelle der Länder entscheidet über die Art und Höhe der Hilfe in eigener Regie unter Billigkeitsgesichtspunkten im Rahmen der verfügbaren Mittel. Jedes Land richtet dazu einen geeigneten Entscheidungsmechanismus, beispielsweise eine „Härtefallkommission“ ein. Die Bewilligung durch die zuständigen Stellen muss beihilferechtskonform erfolgen.

Info: Sobald uns weitere Informationen zu den Härtefallhilfen vorliegen, halten wir Sie hier auf dem Laufenden.

In unseren Corona FAQs finden Sie alle Informationen zu den Wirtschaftshilfen im Rahmen der Corona-Pandemie.

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