Gastro-Leitfaden
Alle Schritte, alle Institutionen, alle Fristen – übersichtlich und verständlich erklärt.
Ihr Weg zum eigenen Gastronomiebetrieb in Bielefeld
Sie möchten ein Café, Restaurant oder Imbiss eröffnen und stehen ganz am Anfang? Unser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen Stationen: Von der Idee bis zur Eröffnung, mit allen notwendigen Anträgen, Anlaufstellen und Pflichten, die Sie kennen sollten. Dabei gilt: Der Weg zur eigenen Gastronomie ist so individuell wie Ihr Konzept, denn nicht immer müssen alle Stationen auf dem Plan stehen.
Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit
Bevor Sie Ihre ersten Gäste begrüßen können, führt der Weg durch verschiedene Ämter und Institutionen. Im folgendem Abschnitt finden Sie alle relevanten Stellen für Ihre Gastronomiegründung: von der Gewerbeanmeldung über die Hygienebelehrung bis zur Bauaufsicht.
Jede Institution wird detailliert vorgestellt: Wofür ist diese zuständig? Welche Unterlagen sollten Sie mitbringen? Wie lange dauert die Bearbeitung? Durch diese strukturierte Übersicht vermeiden Sie unnötige Wege und Wartezeiten durch die richtige Vorbereitung.
Für alle, die in der Gastronomie durchstarten möchten, ist die Unterrichtung über die Grundlagen der Lebensmittelhygiene bei der IHK Pflicht. Diese auch als „Gastwirteunterrichtung” bekannte Schulung vermittelt alle hygienerechtlichen Kenntnisse, die Sie für den professionellen Umgang mit Lebensmitteln benötigen.
Das erwartet Sie:
- Kompakte Tagesschulung:
In einem intensiven Tagesformat lernen Sie die grundlegenden Anforderungen der Lebensmittelhygiene gemäß aktueller Rechtsvorschriften kennen. - Sofortiger Abschluss:
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie direkt Ihr Zertifikat. Dieser ist der offizielle Nachweis für Ihre Unterrichtung.
Praktische Informationen
- Kosten: 90,00 € Teilnahmegebühr
- Anmeldung: Unkompliziert und ohne zusätzliche Unterlagen – einfach anmelden und teilnehmen
- Termine: Die Schulung findet statt, sobald ausreichend Teilnehmer*innen angemeldet sind
- Unabhängigkeit: Keine behördlichen Abhängigkeiten oder zusätzlichen Verwaltungsprozesse
Die IHK bietet für Gründer*innen in Bielefeld zudem ein Starterpaket und individuelle Beratungen zum Gründungsvorhaben an. Sie ist somit erste Anlaufstelle bei Fragen rund um die Gründung in Bielefeld. Folgende Bereiche werden seitens der IHK abgedeckt:
- Formalitäten
- Rechtsformwahl
- Finanzierung
- Businessplan
- Sozialversicherung
- Branchen
Die DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) ist der führende Branchenverband für das deutsche Gastgewerbe. Als zentrale Interessenvertretung unterstützt sie Gastronom*innen, Hoteliers, Café-Betreiber*innen und weitere Branchenakteure auf Landes- und Bundesebene.
Umfassende Unterstützung für Ihr Gastgewerbe:
Die DEHOGA setzt sich politisch für bessere Rahmenbedingungen in der Branche ein und bietet gleichzeitig konkrete Unterstützung an:
- Gründungs- und Betriebsberatung: Professionelle Begleitung von der ersten Geschäftsidee bis zur erfolgreichen Umsetzung
- Rechtssicherheit: Aktuelle Informationen zu Hygienevorgaben, Arbeitsrecht, Schanklizenz und weiteren branchenrelevanten Themen
- Praxisnahe Tools: Branchenspezifische Vorlagen und Musterverträge, die Zeit sparen und Rechtssicherheit schaffen
- Kompetenzentwicklung: Netzwerke, Schulungen und Weiterbildungen für Unternehmer*innen und Mitarbeitende
Ein Gespräch mit der DEHOGA hilft Ihnen, Ihre Geschäftsideen praxisnah zu überprüfen und von Anfang an professionell durchzustarten.
Mehr unter https://www.dehogaow.de/
Die WEGE mbh ist die kommunale Wirtschaftsförderung der Stadt Bielefeld und setzt sich aktiv für alle Bielefelder Unternehmen ein – sowie für jene, die es werden
Die WEGE bietet umfassende Hilfe in allen Phasen Ihres Gastro-Projekts:
- Standortfindung: Professionelle Unterstützung bei der Suche nach der passenden Immobilie für Ihr Gastronomie-Konzept
- Behördengänge: Begleitung durch den Genehmigungsprozess und Kontakt zu relevanten städtischen Stellen
- Interessensvertretung: Direkte Kommunikation mit Politik und Verwaltung, um optimale Rahmenbedingungen für Ihr Unternehmen zu schaffen
- Netzwerk: Zugang zu lokalen Kontakten und Kooperationspartnern in Bielefeld
Als kommunaler Partner kennt die WEGE die lokalen Gegebenheiten bestens und entwickelt mit Ihnen gemeinsam Lösungen für Ihr Gastronomievorhaben in Bielefeld.
Für die Eröffnung und den Betrieb eines Gastronomiebetriebs benötigen Sie ein Geschäftskonto und ggf. eine Finanzierung. Klären Sie diese Punkte frühzeitig, da die Bearbeitungszeiten variieren können.
1. Erforderliche Leistungen
- Geschäftskonto für den laufenden Zahlungsverkehr
- Finanzierung für Gründung, Umbau oder Betriebsmittel
- Kartenzahlungssysteme für Gäste
- Online-Banking und weitere Bankdienstleistungen
2. Erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- Businessplan (bei Finanzierungsanfragen)
- Gesellschaftsvertrag (bei juristischen Personen)
- Bonitätsnachweise
- Sicherheiten (bei Kreditanfragen)
- Umsatzprognose
3. Gebühren
- Kontoführungsgebühren: Variieren je nach Bank und Leistungsumfang
- Finanzierungskosten: Abhängig von Kreditsumme, Laufzeit und Bonität
- Transaktionsgebühren für Kartenzahlungen
4. Bearbeitungszeit
- Geschäftskonto: Sofortige Eröffnung bis zu 2 Wochen (je nach Prüfaufwand)
- Finanzierungszusage: 2–6 Wochen nach Einreichung aller Unterlagen
5. Beteiligte Stellen
- Banken und Sparkassen
- Steuerberater (für Beratung zu steuerlichen Aspekten)
Tipp: Vergleichen Sie die Konditionen verschiedener Banken für Geschäftskonten und Finanzierungen. Nutzen Sie auch Förderprogramme für Existenzgründer.
Die steuerliche Erfassung beim Finanzamt ist ein unverzichtbarer Schritt für jeden Gastronomiebetrieb. Neben der Registrierung Ihrer gewerblichen Tätigkeit erhalten Sie hier auch die wichtige Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie für verschiedene behördliche Anmeldungen benötigen.
Was Sie erwartet:
Das Finanzamt erfasst Ihr Unternehmen steuerlich und klärt Sie über Ihre künftigen Pflichten auf. Dazu gehören die Verfahrensdokumentation, laufende steuerliche Verpflichtungen und Informationen zu möglichen späteren Steuerprüfungen.
Erforderliche Unterlagen:
Voraussetzung für die steuerliche Erfassung ist das Ausfüllen und Einreichen des „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“. Das entsprechende Antragsformular kann über folgende Seiten heruntergeladen werden:
www.ELSTER.de
www.IHK.de
Praktische Informationen:
- Gebühren: Keine Gebühren für die Antragstellung
- Bearbeitungsdauer: Etwa 4 Wochen nach vollständiger Antragstellung
- Involvierte Ämter / Abhängigkeiten: Zuständig ist das Ordnungsamt, insbesondere die Abteilung Gewerbe. Die Bearbeitung erfolgt nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.
Hinweis: Eine korrekte und vollständige Antragstellung beschleunigt die Bearbeitung erheblich. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von Ihrem Steuerberater unterstützen.
Das Ordnungsamt ist Ihre zentrale Anlaufstelle für die rechtlichen Grundlagen Ihres Gastronomiebetriebs. Je nach Konzept benötigen Sie unterschiedliche Genehmigungen: Planen Sie den Ausschank alkoholischer Getränke zum Verzehr vor Ort, ist eine Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich. Erst nach deren Erteilung erfolgt die Gewerbeanmeldung. Betriebe ohne Alkoholausschank können direkt eine einfache Gewerbeanmeldung vornehmen.
1. Erforderliche Unterlagen:
Für die Gaststättenerlaubnis (bei Alkoholausschank):
Natürliche Personen:
- Ausgefüllter Antrag gemäß § 2 GastG
- Personalausweis, Reisepass oder EU-Ausweis, ggf. mit Aufenthaltstitel
- Behördliches Führungszeugnis (Belegart OG, max. 6 Monate alt)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (nicht älter als 3 Monate)
- IHK-Unterrichtungsnachweis (www.ostwestfalen.ihk.de)
- Angaben zu den Räumlichkeiten, inkl.:
- Kopie Pachtvertrag
- Grundriss mit Kennzeichnung der genutzten Räume
- Raumaufstellung (Funktion, Größe, Gästezahl, Küchenausstattung, WC-Anlagen)
- Schallschutzgutachten
Juristische Personen (z. B. GmbH, UG, Verein) benötigen zusätzlich:
- Handels- oder Vereinsregisterauszug
- Falls noch nicht eingetragen: Gesellschaftsvertrag + Nachweis über vertretungsberechtigte Person
- Für alle vertretungsberechtigten Personen:
- Führungszeugnis (Belegart OG)
- Gewerbezentralregisterauszug (§ 150 Abs. 5 GewO)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Meldebescheinigung (bei ausländischem Pass)
Für die Gewerbeanmeldung (nach Erlaubniserteilung):
- Antragsformular zur Gewerbeanmeldung
- Personalausweis, Reisepass oder EU-Ausweis, ggf. Aufenthaltstitel
- Gaststättenerlaubnis (sofern erforderlich)
2. Gebühren:
- Gaststättenerlaubnis: Zwischen 100,00 € und 3.500,00 € (abhängig vom Vorhaben)
- Gewerbeanmeldung:
- 26,00 € für natürliche Personen
- 33,00 € für juristische Personen
- 13,00 € für jede weitere vertretungsberechtigte Person
3. Bearbeitungszeit:
- Gaststättenerlaubnis: Bis zu 3 Monate nach Vorlage aller vollständigen Unterlagen
- Gewerbeanmeldung: Sofortige Bearbeitung bei vollständigen Unterlagen
4. Beteiligte Stellen:
Das Gewerbeamt koordiniert die Bearbeitung und informiert automatisch alle relevanten Stellen: Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft, Amt für Arbeitsschutz, Bauamt, Amt für Verkehr, Lebensmittelüberwachung sowie bei Bedarf Feuerwehr und Umweltamt.
Tipp: Eine vollständige und korrekte Antragstellung von Beginn an spart Zeit und vermeidet Rückfragen.
Das Bauamt/Bauberatung ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie Räumlichkeiten für Ihren Gastronomiebetrieb neu nutzen oder umnutzen möchten (z.B. bei Neubau, andere Nutzung, neuen Betriebszeiten).
Für eine neue Nutzung ist in der Regel ein Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) erforderlich. Klären Sie das im Einzelfall mit der Bauberatung des Bauamtes. Hier können Sie auch die Hausakte einsehen oder online bestellen. Infos unter: Bauberatung | Bielefeld
Was wird geprüft? Das Bauamt prüft den Antrag nach bau- und planungsrechtlichen Vorschriften unter Einbeziehung weiterer Fachämter (Brandschutz, Immissionsschutz, Verkehr, Stellplätze etc.). Reichen Sie die Unterlagen vollständig ein.
Erforderliche Unterlagen: Auf der Seite der Bauberatung finden Sie die Auflistung der notwendigen Antragsunterlagen. Nutzungsänderungen | Bielefeld Die Bauberatung hilft Ihnen gern bei der Erstellung Ihres Antrags. Für Werbeanlagen ist ein gesonderter Bauantrag erforderlich!!
Gebühren und Bearbeitungsdauer: Die Gebühren richten sich nach der AVwGebO NRW. Diese liegen bei Nutzungsänderungen-zwischen 50 € bis 5.000 €, ggf. fallen zusätzlich Gebühren für bauliche Änderungen sowie Kosten für Fachplaner/innen an.
Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6–12 Wochen nach Eingang eines vollständigen Antrags. Bei Mängeln oder Unvollständigkeit fordert das Bauamt Nachbesserung. Erst bei Vorlage vollständiger Unterlagen ist der Bauantrag prüffähig und kann bearbeitet werden.
Beteiligte Stellen: Das Bauamt beteiligt im Bearbeitungsprozess alle relevanten Ämter (in der Regel und immer einzelfallabhängig). Diese sind unter anderem Ordnungsamt / zuständiges Bezirksamt, Feuerwehramt, Umweltamt, Amt für Verkehr und Lebensmittelüberwachung.
Hinweis: In der Regel erstellt eine bauvorlageberechtigte Person (z. B. Architekt*in) den Bauantrag. Bei Nutzungsänderungen ohne bauliche Änderungen kann dies im Einzelfall entfallen.
Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen oder bauliche Überhänge im öffentlichen Raum, etwa durch Außengastronomie, Werbeanlagen oder technische Einrichtungen, ist eine Sondernutzungserlaubnis bzw. ein Gestattungsvertrag erforderlich. Diese Anträge müssen zusätzlich zum Bauantrag eingereicht werden.
1. Genehmigungspflichtige Nutzungen:
Sondernutzungsantrag für:
- Außengastronomie
- Stehtische, Warenauslagen
- Kundenstopper, Dachaufsteller
- Öffentliche Verkehrsflächen (z. B. Baustellenzufahrten, Materiallagerung, Gerüstaufstellung)
Gestattungsvertrag (“sonstige Nutzung”) bei Überbauten oder Anbauten:
- Markisen, Werbeausleger, Vordächer
- Werbeanlagen am Vordach
- Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)
- Leitungsführungen, Fettabscheider
2. Erforderliche Unterlagen:
Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen (auch per E-Mail) und muss enthalten:
- Lageplan
- Schematische Darstellung mit Maßen
- Fotomontage
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
3. Gebühren:
- Gebühren laut Gebührentarif der Stadt Bielefeld
- Für Gestattungsverträge ist zusätzlich ein jährliches Nutzungsentgelt zu entrichten, abhängig von Art der Nutzung und Fläche der überbauten oder genutzten Fläche
4. Bearbeitungszeit:
- Sondernutzungen (z. B. Außengastronomie, Warenauslagen): Einzelfallprüfung
- Gestattungsverträge: ca. 3 Monate nach Vorliegen aller vollständigen Unterlagen
5. Beteiligte Stellen:
- Amt für Verkehr/Team Straßenrecht (zuständig für Antrag und Prüfung)
- Ordnungsamt, ggf. Bauamt bei baulichen Maßnahmen
Wichtige Hinweise:
- Antrag spätestens 14 Tage vor Nutzung einreichen
- Kontakt: strassenrechte@bielefeld.de
- Bei baulichen Überhängen im öffentlichen Raum (z. B. Vordächer, Markisen) muss eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 m gewährleistet sein.
Fetthaltiges Abwasser darf in der Regel nicht ohne geeignete Vorbehandlung in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden. Andernfalls kann es zu erheblichen Störungen bei der Ableitung auf dem Betriebsgrundstück sowie im Betrieb des Kanalsystems und der Kläranlage kommen. Die Auflagen ergeben sich aus der kommunalen Entwässerungssatzung in Verbindung mit den gültigen Technischen Regelwerken.
1. Einleitung von fetthaltigem Abwasser
Abwasser darf nur in die städtische Entwässerungsanlage eingeleitet werden, wenn es die Anforderungen nach § 10 Entwässerungssatzung der Stadt Bielefeld erfüllt.
Um dies zu erreichen, kann eine genehmigungspflichtige Vorbehandlung durch eine entsprechende Abwasservorbehandlungsanlage notwendig sein, z. B. eine Fettabscheideranlage.
Daher ist bei geplanten Neu- und Umbauten, Nutzungsänderungen oder Leitungsänderungen ein Antrag zum Anschluss einer Grundstücksentwässerungsanlage beim Umweltbetrieb, Stadtentwässerung zu stellen.
Weitere Informationen unter https://www.bielefeld.de/grundstuecksentwaesserung
Um schädliche Auswirkungen auf die Gewässer zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit der Kläranlagen zu erhalten, hat die Stadt Bielefeld Regelungen in der kommunalen Entwässerungssatzung getroffen, denen alle Abwasserproduzent*innen unterliegen.
Die Indirekteinleiterüberwachung des Umweltamtes überprüft und kontrolliert routinemäßig, dass nur die Substanzen in die Kanalisation eingeleitet werden, die auch in den Kläranlagen abgebaut werden können. Auch der ordnungsgemäße Betrieb der Abwasservorbehandlungsanlagen wird routinemäßig überwacht.
Weitere Informationen unter https://www.bielefeld.de/node/5915
2. Einzureichende Nachweise für den ordnungsgemäßen Betrieb und die regelmäßige Wartung von Fettabscheideranlagen:
- Inbetriebnahmeprüfung mit Dichtheitsprüfung vor Nutzung, danach regelmäßig Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung spätestens alle 5 Jahre durch Fachkundigen
- 14-tägige, mind. monatliche fachgerechte Entsorgung der Abscheiderinhalte, Reinigung und sofortige Wiederbefüllung der Fettabscheideranlage mit Frischwasser oder aufbereitetem Brauchwasser
- Monatliche Kontrolle und jährliche Wartung durch eine betriebsinterne oder externe sachkundige Person
- Das Führen eines Betriebstagebuches ist Pflicht
Betriebstagebuch, Sachkundenachweis sowie Prüfberichte und Entsorgungsbelege sind vom Betreiber anlagennah aufzubewahren und dem Umweltamt unaufgefordert vorzulegen.
3. Regelmäßige Kosten:
Die Kosten für den ordnungsgemäßen Betrieb sowie die regelmäßige Wartung, Entsorgung, Reinigung und Prüfungen der Abwasservorbehandlungsanlage variieren je nach Abwasseranfall und -zusammensetzung und den beauftragten Fachfirmen.
4. Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitung durch die zuständigen Ämter erfolgt in der Regel innerhalb von ca. 14 Tagen nach Eingang aller erforderlichen Informationen.
5. Beteiligte Stellen:
- Ordnungsamt (Gewerbeabteilung)
- Bauamt
- Umweltbetrieb/Umweltamt
Tipp: Klären Sie bereits frühzeitig mit Ihrem Entwässerungsfachplaner ab, welche Abwasservorbehandlungsanlage und welche Be- und Entlüftung für Ihr Konzept erforderlich ist, um spätere Nachbesserungen und finanziellen Mehraufwand zu vermeiden.
Die Lebensmittelüberwachung (LMÜ) ist für alle Betriebe zuständig, die mit Lebensmitteln arbeiten – insbesondere im Gastgewerbe. Sie überprüft, ob die hygienischen und baulichen Anforderungen zum Schutz der Verbrauchergesundheit eingehalten werden. Nach der Gewerbeanmeldung wird die LMÜ automatisch vom Ordnungsamt informiert und nimmt Kontakt zu Ihnen auf.
Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert:
- Bauliche Beschaffenheit der Betriebsräume
- Allgemeine Hygienestandards
- Kennzeichnung von Lebensmitteln, insbesondere der von Allergenen und Zusatzstoffen
- Einrichtung und Wartung von Kühl- und Schankanlagen
- Dokumentationspflichten zur Lebensmittelsicherheit
- Belehrungsnachweise nach dem Infektionsschutzgesetz (Online-Belehrung möglich unter: Infektionsschutzgesetz Bielefeld)
2. Erforderliche Unterlagen:
Für die Erstmeldung sind keine Unterlagen direkt bei der LMÜ einzureichen. Die automatische Meldung erfolgt durch das Ordnungsamt nach der Gewerbeanmeldung.
3. Gebühren:
- Erstabnahme: kostenfrei
- Weitere planmäßige Kontrollen oder Nachbegehungen: 65,00 € bis 120,00 € (abhängig vom Aufwand)
4. Bearbeitungszeit:
Die Erstkontrolle erfolgt in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen nach Eingang der Meldung über das Ordnungsamt.
5. Beteiligte Stellen:
- Ordnungsamt (Gewerbeabteilung): Automatische Meldung an die LMÜ
- Lebensmittelüberwachung (LMÜ): Durchführung der Kontrolle und Abnahme
Tipp: Nehmen Sie unbedingt vor Betriebsbeginn bzw. direkt nach Vertragsabschluss Kontakt mit der LMÜ auf, um spätere Nachbesserungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden (z. B. nachträglicher Einbau eines Handwaschbeckens).
Kontakt: vet.lmue@bielefeld.de
Die Feuerwehr wird automatisch in den Genehmigungsprozess einbezogen, wenn Sie einen Bau- oder Nutzungsänderungsantrag für Ihren Gastronomiebetrieb stellen. Sie prüft alle sicherheitsrelevanten Aspekte im Hinblick auf Brandschutz und Rettungswege, um die Sicherheit Ihrer Gäste und Mitarbeiter zu gewährleisten.
Was wird geprüft?
Die Feuerwehr überprüft Ihren Bauantrag und ein ggf. erforderliches Brandschutzkonzept, kontrolliert die Rettungswege und nimmt bei Bedarf an der anschließenden Bauzustandsbesichtigung teil. Alle Aspekte werden darauf geprüft, ob sie den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen und im Notfall einen schnellen und sicheren Ausstieg ermöglichen.
Praktische Informationen:
- Erforderliche Unterlagen: Sie müssen keine Unterlagen direkt bei der Feuerwehr einreichen. Das Bauamt leitet Ihren vollständigen Bauantrag automatisch weiter. Nur bei Bedarf fordert die Feuerwehr über das Bauamt zusätzliche Informationen bei Ihnen an.
- Gebühren: Die Prüfung durch die Feuerwehr ist für Sie kostenfrei.
- Bearbeitungsdauer: In der Regel 4-6 Wochen nach Eingang aller vollständigen Unterlagen beim Bauamt, abhängig vom aktuellen Arbeitsaufkommen.
- Koordination: Das Bauamt koordiniert die gesamte Bearbeitung und fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen Ihnen und der Feuerwehr. Bitte kontaktieren Sie die Feuerwehr nicht direkt, sondern wenden Sie sich an das Bauamt als koordinierende Stelle.
Tipp: Ein gut durchdachtes Brandschutzkonzept von Beginn an spart Zeit und vermeidet spätere Nachforderungen.
Die Berufsgenossenschaft für Gastronomen (BGN) ist Ihr zuständiger Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und schützt alle Ihre Beschäftigten bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Als Teil der Sozialversicherung ist die Mitgliedschaft für alle Gastronomiebetriebe verpflichtend.
Was Sie wissen müssen:
Alle Arbeitnehmer*innen, die Sie gegen Entgelt beschäftigen, müssen über Ihren Betrieb bei der BGN versichert sein. Diese Pflichtmitgliedschaft gewährleistet umfassenden Schutz bei Unfall- und Gesundheitsrisiken im Arbeitsumfeld und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Praktische Informationen:
- Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt automatisch über die Mitteilung Ihrer Gewerbeanmeldung. Sie müssen das entsprechende Anmeldeformular zur Betriebsanmeldung ausfüllen, das Sie auf www.bgn.de unter „Mitgliedschaft / Beitrag / Betriebsanmeldung” finden.
- Beitragsberechnung: Die Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Gewerbezweig und der Lohnsumme Ihrer Beschäftigten. Eine individuelle Berechnung können Sie über den Beitragsrechner auf der BGN-Homepage vornehmen.
- Bearbeitungsdauer: Wenige Tage nach Vorliegen aller vollständigen Unterlagen
- Automatischer Prozess: Das Ordnungsamt übermittelt die relevanten Informationen bei Ihrer Gewerbeanmeldung automatisch an die BGN, die dann die Registrierung und Beitragsberechnung durchführt.
Hinweis: Die BGN bietet neben der Versicherung auch umfassende Beratung zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung in Ihrem Gastronomiebetrieb.
Für Gastronomiebetriebe sind verschiedene Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben oder dringend empfohlen. Eine umfassende Absicherung schützt vor existenzbedrohenden Risiken.
1. Versicherungsarten:
Pflichtversicherungen:
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN): Unfallversicherung für alle Beschäftigten (siehe Step 8)
- Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für Angestellte
- Bei Kraftfahrzeugen: Kfz-Haftpflichtversicherung
Dringend empfohlene Versicherungen:
- Betriebshaftpflichtversicherung: Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter
- Betriebsinhaltsversicherung: Absicherung von Inventar, Waren und Einrichtung
- Ertragsausfallversicherung: Kompensation bei Betriebsunterbrechung
- Rechtsschutzversicherung: Kostenübernahme bei rechtlichen Auseinandersetzungen
- Cyber-Versicherung: Schutz vor Schäden durch Cyberangriffe
2. Erforderliche Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung
- Beschreibung des Betriebskonzepts
- Angaben zu Räumlichkeiten und Ausstattung
- Umsatzprognose
- Mitarbeiterzahl
3. Gebühren: Versicherungsprämien sind abhängig von Betriebsgröße, Risikobewertung und Deckungssummen.
4. Beteiligte Stellen:
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
- Versicherungsunternehmen oder -makler
Tipp: Lassen Sie sich von einem Versicherungsbüro beraten, um den optimalen Versicherungsschutz für Ihr Betriebskonzept zu finden und Über- oder Unterversicherung zu vermeiden.
Haftungsausschluss
Die Informationen in diesem Gastro-Leitfaden wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen. Rechtliche Bestimmungen, Gebühren und Verfahren können sich ändern.
Dieser Leitfaden dient ausschließlich der ersten Orientierung und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch die zuständigen Behörden, Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere Fachkräfte. Für konkrete Fragen zu Ihrem Vorhaben wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Stellen.
Eine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, ist ausgeschlossen.
Stand: Juli 2025
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