Versicherungen

Pflichtversicherungen und empfohlene Absicherungen

Für Einzelhandelsbetriebe sind bestimmte Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben, andere werden dringend empfohlen. Dazu gehören:

Was Sie wissen müssen:
Alle Arbeitnehmer*innen, die Sie gegen Entgelt beschäftigen, müssen über Ihren Betrieb bei der BGN versichert sein. Diese Pflichtmitgliedschaft gewährleistet umfassenden Schutz bei Unfall- und Gesundheitsrisiken im Arbeitsumfeld und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Praktische Informationen: 

  • Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt automatisch über die Mitteilung Ihrer Gewerbeanmeldung. Sie müssen das entsprechende Anmeldeformular zur Betriebsanmeldung ausfüllen, das Sie auf www.bgn.de unter „Mitgliedschaft / Beitrag / Betriebsanmeldung” finden.
  • Beitragsberechnung: Die Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Gewerbezweig und der Lohnsumme Ihrer Beschäftigten. Eine individuelle Berechnung können Sie über den Beitragsrechner auf der BGN-Homepage vornehmen.
  • Bearbeitungsdauer: Wenige Tage nach Vorliegen aller vollständigen Unterlagen
  • Automatischer Prozess: Das Ordnungsamt übermittelt die relevanten Informationen bei Ihrer Gewerbeanmeldung automatisch an die BGN, die dann die Registrierung und Beitragsberechnung durchführt.


Hinweis:
Die BGN bietet neben der Versicherung auch umfassende Beratung zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung in Ihrem Einzelhandel.

Ihre Ansprechpartnerin bei der WEGE

Julia Hennig

Julia Hennig-Cardinal von Widdern

Unternehmens­service & Standort­management

Standortmanagement