Die Corona-Pandemie hält die Wirtschaft weiterhin fest im Griff. Viele Unternehmen spüren trotz zunehmender Lockerungen und dem langsamen Wiederanfahren weiterhin die wirtschaftlichen Auswirkungen. Bund und Land NRW stellen zur Unterstützung der Krisenbewältigung ein weiteres Konjunkturpaket bereit, das zum einen das Ende Mai abgelaufene Soforthilfeprogramm ablöst (ausführliche Infos zum Rückmeldeverfahren finden sie hier https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren), zum anderen aber v.a. den (privaten) Konsum ankurbeln soll, insbesondere durch die befristete Mehrwertsteuersenkung (mehr Infos z.B. hier https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-mehrwertsteuersenkung-1764364). Und auch die Stadt Bielefeld hat Unterstützungsmaßnahmen ergriffen. Wir geben Ihnen hier einen umfassenden Überblick über getroffene Maßnahmen:
Überbrückungshilfe und „NRW Überbrückungshilfe Plus“
Heute kündigte NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart den Start der Bund-Länder-Überbrückungshilfe an. Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen, die besonders in den Monaten April und Mai einen erheblichen Umsatzeinbruch erlitten haben (mindestens 60 Prozent gegenüber Vorjahresmonaten). Hierbei handelt es sich um einen anteiligen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten, der für die Monate Juni bis August gewährt und Umsatzausfälle kompensieren soll. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend für kleine und mittlere Unternehmen. Für Solo-Selbständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaberinnen (bis max. 50 MA) ergänzt das Land NRW die Hilfe um eine einmalige Zahlung von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate als Kompensation für den entgangenen Unternehmerlohn. Der Antrag für Überbrückungshilfe und (vorauss.) NRW Überbrückungshilfe Plus erfolgt zwingend über eine/n beauftragten Steuerberaterin oder Wirtschaftsprüfer*in, die sich in dem eigens bereitgestellten, bundeseinheitlichen Antragsportal registrieren lassen können. Das Portal startet voraussichtlich am 10. Juli 2020.
Weitere Eckpunkte finden Sie hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html oder https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe
Die IHK Lippe zu Detmold stellt darüber hinaus eine Berechnungshilfe bereit, mit der Unternehmen ihren Anspruch vorab ermitteln können: https://www.detmold.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/4839394/41b2bc73b59c6fcbeb8069d46490477d/berechnungstool-nrw-ueberbrueckungshilfe-plus-data.xlsx
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
„Die Coronakrise soll nicht zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen werden“, so kündigt das Bundeministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das neue Programm an, mit dem Ausbildungsbetriebe aus allen Branchen und Wirtschaftsbereichen sowie ausbildende Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen unterstützt werden sollen. Antragsberechtigte KMUs sollen dabei unterstützt werden, dass sie:
1) vorhandene Ausbildungskapazitäten erhalten oder
2) Ausbildungskapazitäten ausbauen,
3) Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden,
4) Auftrags- und Verbundausbildung fördern und
5) Anreize zur Übernahme im Falle einer Insolvenz erhalten.
Es stehen hierfür Ausbildungsprämien zur Verfügung, so dass z.B. für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (zu 1) oder einmalig 3.000 Euro für jeden zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag (zu 2) gezahlt werden. Ebenso werden 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung übernommen, wenn die Ausbildungsaktivität trotz erheblichem Arbeitsausfalls (mind. 50 Prozent) fortgesetzt wird. Sind KMU temporär nicht in der Lage die Ausbildung fortzusetzen, können andere KMU, überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister einspringen und dafür Förderung erhalten (zu 4). Und schließlich erhalten KMUs eine Prämie von 3.000 Euro, wenn sie Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen anderen KMUs übernehmen (zu 5).
Mehr Infos zu Laufzeiten, konkreten Voraussetzungen und wo die Förderungen zukünftig beantragt werden kann finden Sie in den FAQs des Bundesministeriums: https://www.bmbf.de/de/das-sollten-kmu-jetzt-wissen-11839.html.
Azubi-Rettungsschirm der Stadt Bielefeld
Auch der Rat der Stadt Bielefeld hat die Gefahr erkannt, dass sich wirtschaftliche und soziale Folgen der Corona-Krise besonders im Ausbildungsbereich niederschlagen. In der Sitzung am 22. Mai wurde daher der fraktionsübergreifende Beschluss gefasst mit dem die Ausbildungsvergütung von Auszubildenden zur Hälfte von der Stadt Bielefeld übernommen wird, wenn diese Corona-bedingt den Ausbildungsbetrieb wechseln (müssen). Sprechen Sie uns dazu an: meier@wege-bielefeld.de
Bundesprogramm „Neustart Kultur“
Rund eine Milliarde Euro stellt die Bundesregierung zur Verfügung, um das kulturelle Leben wieder anzukurbeln. Darin enthalten ist eine finanzielle Unterstützung für insbesondere privat geführte Einrichtungen, die ihren Betrieb unter erschwerten Voraussetzungen (z.B. Umsetzung Hygienekonzept, Online-Ticketing-System, Modernisierung Belüftung etc.) wieder aufnehmen. Den Löwenanteil bildet ein nach Sparten (Musik, Theater und Tanz, Film, Sonstiges) aufgeteilter Nothilfetopf, mit dem die zahlreichen kleinen und mittleren, privatwirtschaftlich geführten Kulturstätten und -projekte unterstützt werden sollen, damit diese wiederum ihren Betrieb aufnehmen und wieder Arbeitsmöglichkeiten bieten bzw. neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige vergeben können. Zusätzlich können alternative, auch digitale Angebote ebenfalls gefördert werden, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen (u.a. Museum 4.0). Schließlich gibt es noch eine Hilfe für den privaten Rundfunk, der durch den Einbruch an Werbeeinnahmen schwer getroffen ist. Weitere Infos folgen auf: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/weg-frei-fuer-neustart-kultur-1766040
NRW-Stärkungspaket „Kunst und Kultur“
Besonders krisengebeutelt ist die Branche der Kultur- und Kunstschaffenden. Dies haben NRW-Ministerpräsident Laschet und Vertreterinnen der Kultursparten, Verbände und Institutionen bei einem virtuellen Kulturgipfel Anfang Juli festgestellt und über Perspektiven und Zukunft der Szene in NRW beraten. Bei diesen Beratungen kam ein Stärkungspaket heraus, das zwei Bausteine umfasst: 1) ein großangelegtes Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen (ca. 15.000 Stipendien von jeweils 7.000 Euro, insgesamt ca. 105 Mio. Euro) und 2) einem Stärkungsfonds für Kultureinrichtungen (v.a. vom Land und Kommunen getragene Einrichtungen oder freie gemeinnützige Initiativen, insgesamt ca. 80 Mio. Euro). Beides ergänzt das Bundesprogramm „Neustart Kultur“. Die Ausschreibung für das Stipendienprogramm soll zeitnah erfolgen. Weitere Infos auf den Seiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft: https://www.mkw.nrw/presse/staerkungspaket-nrw