Investitionen

Fördermittel in der Übersicht

Wir haben für Sie eine Übersicht an Förderprogrammen und Weiterbildungsangeboten zusammengestellt, die Sie für Ihre Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben in Anspruch nehmen können.

Was?

Mit dem NRW:BANK Digitalisierungskredit werden Finanzierungen von Digitalisierungsmaßnahmen  wie Einführung neuer Technologien und Maßnahmen oder Innovationen bei Produkten und Verfahren durch die Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen unterstützt.  Gefördert werden Investitionsvorhaben aus den Bereichen: Digitale Produktion und Verfahren; Digitale Produkte; Digitale Strategie und Organisation. Der Digitalisierungskredit kann eine sinnvolle Ergänzung zu Zuschüssen sein und u.a. zur Risikoabsicherung (z.B. Haftungsfreistellung möglich) eingesetzt werden.

Wie?

Gefördert werden Ratendarlehen mit Laufzeiten von 3 bis 10 Jahren und endfällige Darlehen mit Laufzeiten von 3 Jahren bei einem festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Der Mindestkreditsumme beträgt 25.000 €; der Finanzierungsanteil kann bis zu 100% der förderfähigen Kosten betragen. Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten.

Wer?

Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.  Freiberuflich Tätige sind ebenfalls antragsberechtigt. Förderfähig sind nur Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern.

Mehr Informationen

IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Thomas Mikulsky
T 0521 / 55 42 39
E t.mikulsky@ostwestfalen.ihk.de

www.nrwbank.de

Was?

Die Fördervariante MID-Invest des Programms “Mittelstand Innovativ und Digital” ermöglicht KMU die Investition in spezifische, technologiebasierte Hard- und Software und fördert entsprechende Anschaffungen mit einer Förderquote von bis zu 50 % (kleine bzw. 30 % mittlere Unternehmen; max. 25.000 EUR).

Damit schließt das MWIDE eine wichtige Förderlücke bei der Umsetzung der digitalen Transformation in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Durch Investitionen in ausgewählte, spezifische IKT-Hard- und Software – von z.B. Branchensoftwarelösungen, über CRM bis hin zu ERP-Systemen sind viele Maßnahmen förderfähig – sollen Unternehmensprozesse stärker digitalisiert werden. Zur erfolgreichen Umsetzung im Betrieb wird auch die fachmännische Installation, sowie die Einweisung in neue Systeme gefördert, sofern sie vom selben Anbieter der Investition durchgeführt werden. Auch die Kombination mit den anderen MID-Förderbausteinen (MID-Gutscheine und MID-Assistent) ist möglich und sogar sequentiell erwünscht.

Wie?

Die Beantragung erfolgt über ein zweistufiges, digitales Zufalls- und Antragsverfahren und erfordert die einmalige Registrierung unter https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/antrag-stellen. In 12 Losungen, jeweils zum Monatsersten, werden per Losverfahren je 100 registrierte Teilnehmende ausgelost und zur Abgabe eines vollständigen Antrags auf Förderung binnen 28 Tagen aufgefordert. Die erste Losung erfolgt am 1.8.2021!


Wer?

MID-Invest können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiter*innen (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen.


Mehr Informationen


IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Thomas Mikulsky
T 0521 554-239
E t.mikulsky@ostwestfalen.ihk.de

www.nrwbank.de


MID-Invest (fachlich)
Ann-Kathrin Heidecker
T 02461 61-85502
E an.heidecker@fz-juelich.de


MID-Invest (administrativ)
Steffi Jeske
T 02461 61-85503
E s.jeske@fz-juelich.de


MID-Invest (administrativ)
Ursula Köttgen
T 02461 61-85296
E u.koettgen@fz-juelich.de


MID-Invest (administrativ)
Stefanie Moldenhauer
T 02461 61-2780
E s.moldenhauer@fz-juelich.de

Was?

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm fördert Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft sowie nicht-investive Maßnahmen um Anreize für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes zu bieten. Gefördert werden Investitionsvorhaben, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden, sowie Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte. Dazu gehören:

  • die Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Maßnahmen im Bereich Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist
  • sowie Maßnahmen zur Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind.

Wie?

Der Umfang der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens, der Größe des Unternehmens und dem Investitionsort.  Die Stadt Bielefeld ist Teil des Fördergebietes (wird zum 01.01.2022 neu definiert).

Wer?

Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens schriftlich unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare bei der NRW.BANK in Münster. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt. Die Stadt Bielefeld befindet sich in der Förderkategorie D.

Mehr Informationen

IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Thomas Mikulsky
T 0521 554-239
E t.mikulsky@ostwestfalen.ihk.de

www.nrwbank.de

Was?

Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zu deren Wachstum verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden. Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Diese Projekte können als ZIM-Einzelprojekte, ZIM-Kooperationsprojekte oder ZIM-Kooperationsnetzwerke gefördert werden. Durchführbarkeitsstudien in Vorbereitung auf diese Projekte sind ebenfalls förderfähig.

Wie?

ZIM-Einzelprojekte werden mit max. 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten auf maximal 550.000 Euro begrenzt, ZIM-Kooperationsprojekte mit bis zu 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei beiden begrenzt auf  450.000 Euro je Teilprojekt bezuschusst. Bei ZIM-Kooperationsnetzwerken können Leistungen des Netzwerkmanagements von max. 420.000 Euro gefördert werden und aus dem Netzwerk hervorgehende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu den gleichen Bedingungen wie bei Einzel- und Kooperationsprojekten.

Wer?

Gefördert werden Projekte mit hohem Innovationsgehalt, technischen Risiken und guten Marktchancen. Antragsberechtigt für ZIM Einzelprojekte sind kleine und mittlere Unternehmen sowie weitere mittelständische Unternehmen. Bei FuE-Kooperationsprojekten kleine und mittelständische Unternehmen, weitere mittelständische Unternehmen sowie nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner.
Gefördert werden sowohl Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und maximal 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme als auch Forschungseinrichtungen, die mit den Unternehmen zusammenarbeiten.

Mehr Informationen

IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Thomas Mikulsky
T 0521 554-239
E t.mikulsky@ostwestfalen.ihk.de
www.zim.de

Erfolgsbeispiele

https://www.zim.de/ZIM/Navigation/DE/Infothek/Erfolgsbeispiele/erfolgsbeispiele.html

Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz schonen Umwelt, Klima und Ressourcen. Zahlreiche Förderprogramme helfen Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Investitionen. Die Finanzierungsexperten der EFA unterstützen mit dem passenden Programm und begleiten die Projekte bis zur Umsetzung (https://www.ressourceneffizienz.de/leistung/pius-finanzierung).

Mehr Informationen

EFA-Regionalbüro Bielefeld
Technologiezentrum Bielefeld
T 0521 / 299 73 97
E bielefeld@efanrw.de

www.ressourceneffizienz.de

Stand: Juli 2021
Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Förderprogramme, die im Einzelfall interessante Konditionen für Unternehmen bieten, finden Sie in der Förderdatenbank unter: http://www.foerderdatenbank.de/


Die monatlichen Finanzierungssprechtage der IHK Bielefeld bieten Informationen über die Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes NRW sowie praktische Tipps zur weiteren Vorgehensweise gemeinsam mit Experten der Förderinstitute NRW.BANK und Bürgschaftsbank NRW. Die Beratungsgespräche sind kostenfrei. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich: https://www.ostwestfalen.ihk.de/unternehmen-entwickeln/foerdermittel/foerderlotse/