Energie- und Gaskrise
Was Unternehmen jetzt wissen sollten
Die derzeitige Energie- und Gaskrise hat weltweit weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher. Auch hier am Wirtschaftsstandort Bielefeld sind unsere Unternehmen stark davon betroffen. Sie sehen sich nicht nur mit steigenden Energiekosten konfrontiert, sondern auch mit einer unsicheren Versorgungslage. Um diesen Herausforderungen entgegenzuwirken und unseren Unternehmerinnen und Unternehmern in Bielefeld bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Energie- und Gaskrise für sie zusammengestellt.
Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen
Die Bundesregierung hat im Dezember 2022 Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen, die private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Industriebetriebe zwischen Januar 2023 und April 2024 von den Folgen der Energie- und Gaskrise entlasten sollen. Die Entlastung beginnt im März 2023, gemeinsam mit einer einmaligen Rückzahlung der Beträge für die Monate Januar und Februar. Maximal 70-80% des Verbrauches* werden von der Bundesregierung bezuschusst. Für den restlichen Verbrauch müssen die Marktpreise gezahlt werden. Daher lohnt sich das Energiesparen trotz Entlastung auch weiterhin.
Strompreisbremse
• KMU mit einem Verbrauch unter 30.000 kWh: 80% des Verbrauches* werden auf 40 ct brutto/kWh (d.h. inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) gedeckelt.
• Industriebetriebe: 70% des Verbrauches* werden auf 13 ct netto/kWh (d.h. zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckelt.
Gaspreisbremse
• KMU mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Millionen kWh: 80% des Gasverbrauches* werden auf 12 ct brutto/kWh gedeckelt.
• Industriebetriebe: 70% des Gasverbrauches* werden auf 7 ct netto/kWh gedeckelt.
Wärmepreisbremse
- KMU: 80% des Wärmeverbrauches* werden auf 9,5 ct brutto/kWh
- Industriebetriebe: 70% des Wärmeverbrauches* werden auf 7,5 ct netto/kWh
*Grundlage ist hier i.d.R. die Verbrauchsmenge aus dem Vorjahr.
Für besonders betroffene Branchen lohnt sich ein Blick auf das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) durch das temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen gewährt werden können.
Behördlich verordnete Energiesparmaßnahmen
Gasheizungsanlagen prüfen und optimieren
Seit dem 1. Oktober 2022 sind Betriebe dazu verpflichtet, ihre Gasheizungsanlagen zu überprüfen, zu optimieren und wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen umzusetzen.
Für Eigentümer*innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden gilt:
- weniger als zehn Wohneinheiten/ 1.000 Quadratmeter beheizte Fläche Nichtwohngebäude: Ein hydraulischer Abgleich der gasbefeuerten Heizungsanlage muss bis zum 30. September 2023 erfolgen.
- zwischen sechs bis zehn Wohneinheiten: Ein Abgleich muss bis zum 15. September 2024 spätestens erfolgen.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Gebäude, bei denen der Abgleich des aktuellen Heizsystems bereits erfolgt ist, ein Austausch der Heizungsanlage/ eine Wärmedämmung von mindestens 50 Prozent der wärmeübertragenden Umfassungsfläche geplant ist oder das Gebäude innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag umgenutzt oder stillgelegt werden soll.
- Nutzung von Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas: Bis zum 15. September 2024 ist eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage optimieren zu lassen. Gebäude, bei denen innerhalb der letzten zwei Jahren eine vergleichbare Prüfung durchgeführt worden ist und kein Optimierungsbedarf festgestellt wurde, sind von dieser Verordnung befreit. Ebenso als Ausnahme gelten Gebäude, die im Rahmen einer standardisierte Gebäudeautomation, eines standardisiertes Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystem verwaltet werden.
Die Prüfung muss von einer qualifizierten Person durchgeführt werden. Eine Auflistung von qualifizierten Energieberatern finden Sie zum Beispiel hier.
Wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen umsetzen
Alle Unternehmen, die
- durchschnittlich mehr als zehn Gigawattstunden Gesamtenergieverbrauch aufweisen,
- nach EDL-G Energieaudits durchführen müssen,
- Energie- oder Umweltmanagementsysteme einsetzen,
sind dazu verpflichtet, die in den Audits identifizierten Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen, sofern diese wirtschaftlich realisierbar sind.
Maßnahmen, die nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes einer Genehmigung bedürfen, sind nicht von dieser Verpflichtung betroffen.
Linktipps
Weitere Informationen zur Energie- und Gaskrise


Nachhaltiges Wirtschaften
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