Qualifizierung

Fördermittel in der Übersicht

Wir haben für Sie eine Übersicht an Förderprogrammen und Weiterbildungsangeboten zusammengestellt, die Sie für Ihre Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben in Anspruch nehmen können.

Was?

Ziel ist die Fachkräftesicherung. Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter*innen – gerade im Hinblick auf Digitalisierung – auf den Weg zu bringen.

 

Wie?

Die maximale Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Kurskosten und höchstens 500 Euro pro Bildungsscheck.

 

Wer?

Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten innerhalb von einem Kalenderjahr bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen.
Im individuellen Zugang können Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige innerhalb von einem Kalenderjahr einen Bildungsscheck erhalten. Ihr Jahreseinkommen darf 40.000 Euro, bei gemeinsam Veranlagten 80.000 Euro nicht übersteigen.

 

Mehr Informationen

In Bielefeld gibt es zahlreiche Bildungsscheckberatungsstelle, die auf den individuellen oder betrieblichen Zugang spezialisiert sind und die Sie gerne beraten.

www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche

www.bildungsscheck.nrw.de

Was?

Mit der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung. D.h. die ausgewählte Weiterbildung muss wichtig für den beruflichen Kontext sein – unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers.


Wie?

Die Bildungsprämie bietet zwei Möglichkeiten: der Prämiengutschein beinhaltet die Übernahme von 50 % der Kurs- oder Prüfungsgebühren, max. 500 Euro. Der Spargutschein beinhaltet einen vorzeigen Zugriff am Ansparguthaben im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes- ohne Verlust der Arbeitnehmersparzulage.


Wer?

Gefördert werden damit Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, Selbständige sowie Beschäftige in Mutterschutz oder Elternzeit und deren zu versteuerndes Einkommen 20.000 Euro (40.00 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.


Mehr Informationen

Beratungsstellensuche:
www.bildungspraemie.info/de/beratungsstelle-suchen

www.bildungspraemie.info/

Was?

Insbesondere Beschäftigte, die durch die Digitalisierung vom Strukturwandel betroffen sind, können mit einer Weiterbildung gefördert werden. Dasselbe gilt für Beschäftigte, die in Berufen mit erhöhtem Fachkräftebedarf arbeiten möchten. Bei den Förderleistungen gibt es neben der Übernahme der Weiterbildungskosten auch die Möglichkeit, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung zu erhalten. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe insbesondere abhängig von der Unternehmensgröße.

 

Wie?

Im Rahmen der Weiterbildungsförderung kann neben den Weiterbildungskosten (insb. Lehrgangs- und Fahrtkosten) auch ein Arbeitsentgeltzuschuss gezahlt werden. Ist eine Weiterbildung dem Grunde nach über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG / Aufstiegs-Bafög, siehe www.aufstiegs-bafoeg.de) möglich, ist eine Förderung im Rahmen der Beschäftigtenförderung ausgeschlossen.

 

Wer?

Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie in Folge des Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben. Ob eine Unterstützung möglich ist bzw. wie hoch die Unterstützung ausfällt, können die Ansprechpartner*innen der Agentur für Arbeit Bielefeld je nach Einzelfall klären.

 

Mehr Informationen

Agentur für Arbeit Bielefeld
Karl-Heinz Kettermann
T 0521 / 587 12 22
E karl-heinz.kettermann@arbeitsagentur.de

www.bmas.de

https://www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildung-qualifizierungsoffensive/

https://www.arbeitsagentur.de/datei/flyer-weiterbildung-qualifizierungsoffensive_ba146654.pdf

Was?

Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zu deren Wachstum verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden. Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Diese Projekte können als ZIM-Einzelprojekte, ZIM-Kooperationsprojekte oder ZIM-Kooperationsnetzwerke gefördert werden.

 

Wie?

ZIM-Einzelprojekte werden mit max. 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten auf maximal 550.000 Euro begrenzt, ZIM-Kooperationsprojekte mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei beiden begrenzt auf max. 480.000 Euro bezuschusst. Bei ZIM-Kooperationsnetzwerken können Leistungen des Netzwerkmanagements von max. 520.000 Euro gefördert werden und aus dem Netzwerk hervorgehende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu den gleichen Bedingungen wie bei Einzel- und Kooperationsprojekten.

 

Wer?

Gefördert werden Projekte mit hohem Innovationsgehalt, technischen Risiken und guten Marktchancen. Antragsberechtigt für ZIM Einzelprojekte sind kleine und mittlere Unternehmen sowie weitere mittelständische Unternehmen. Bei FuE-Kooperationsprojekten kleine und mittelständische Unternehmen, weitere mittelständische Unternehmen sowie nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner.
Gefördert werden sowohl Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und maximal 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme als auch Forschungseinrichtungen, die mit den Unternehmen zusammenarbeiten.

 

Mehr Informationen

IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Thomas Mikulsky
T 0521 554-239
E t.mikulsky@ostwestfalen.ihk.de
www.zim.de

Stand: Oktober 2020
Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Förderprogramme, die im Einzelfall interessante Konditionen für Unternehmen bieten, finden Sie in der Förderdatenbank unter: www.foerderdatenbank.de

Die monatlichen Finanzierungssprechtage der IHK Bielefeld bieten Informationen über die Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes NRW sowie praktische Tipps zur weiteren Vorgehensweise gemeinsam mit Experten der Förderinstitute NRW.BANK und Bürgschaftsbank NRW. Die Beratungsgespräche sind kostenfrei. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich: www.ostwestfalen.ihk.de/unternehmen-entwickeln/foerdermittel/foerderlotse