Beratungs-
förderung

Fördermittel in der Übersicht

Wir haben für Sie eine Übersicht an Förderprogrammen und Weiterbildungsangeboten zusammengestellt, die Sie für Ihre Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben in Anspruch nehmen können.

Was?

Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung (Bestandsunternehmen) können einen Zuschuss beantragen zu:

1. allgemeinen Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

2. Zusätzlich können spezielle Beratungen gefördert werden: von Frauen oder von Migrant*innen oder von Unternehmern*innen mit anerkannter Behinderung und Beratungen zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund, zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter*innen mit Behinderung, zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit, zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

3. Im Bereich der Unternehmenssicherung können Unternehmen in Schwierigkeiten eine Förderung für eine Unternehmensberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten.

Wie?

Bestandsunternehmen erhalten bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro eine Förderung von 50 Prozent; Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro eine Förderung von 90 Prozent. Die jeweiligen Beratungsprojekte müssen als Einzelberatung durch autorisierte Berater*innen durchgeführt werden.

Wer?

Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der Leitstellen prüft den Antrag vorab und informiert den Antragsteller über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Mehr Informationen

www.bafa.de

Was?

Gefördert wird die Beratung von Betrieben und Beschäftigten, um Potentiale zu erkennen und betriebliche Lösungen zu finden. Eine Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens sowie die Entwicklung von Lösungswegen und Handlungszielen zur Verbesserung der Organisations- und Personalentwicklung im Unternehmen kann ebenfalls als Förderung beantragt werden.

Folgende Themen dürfen u. a. nicht Hauptgegenstand der Beratung sein:

  • allgemeine Rechts- sowie Versicherungs- und Steuerfragen und die Erarbeitung von Verträgen, Expertisen oder Gutachten,
  • Existenzgründungsberatung, Akquisitionstätigkeiten, Qualifizierungsmaßnahmen, Konkursabwehr- und Beschäftigtentransferberatung,
  • Architekten- und Ingenieurleistungen.

 

 

Wie?

Gefördert werden 40 Prozent der notwendigen Ausgaben einer Beratung von max. 400 Euro pro Beratungstag. Max. 8 Beratungstage innerhalb von 3 Jahren.

Wer?

Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen und Non-Profit-Organisation mit Sitz in NRW und mit mindestens 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Eine vorherige Potentialberatung liegt mindestens 36 Monate zurück. Vor Antragstellung muss eine Förderberatung durch eine zugelassene Stelle in Anspruch genommen werden. Das Unternehmen erfüllt die De-minimis-Kriterien, d.h. Beihilfen dürfen einen Gesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb von 3 Steuerjahren nicht übersteigen.

Mehr Informationen

Andreas Lühmann

Regionalagentur OWL

OstwestfalenLippe GmbH

Turnerstraße 5-9
33602 Bielefeld

T 0521 / 96733-20 (Dienstag – Donnerstag)

T 0521 / 96733-20 (Montag und Freitag)
E luehmann@wege-bielefeld.de

www.mags.nrw/potentialberatung

Was?

Fachliche und finanzielle Unterstützung für Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern. In vielen Branchen in OWL fehlen bereits jetzt qualifizierte Fachkräfte. Dieses Problem wird sich durch den demografischen Wandel weiter verstärken. Das Förderprogramm „unternehmenswert: Mensch“ unterstützt sie dabei fachlich und finanziell. Im Fokus der Beratung können beispielsweise Arbeitsorganisation, Wissensmanagement, Gesundheitsförderung, flexible Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Qualifizierung oder Weiterbildung stehen.

 

Wie?

Unternehmen können einen Zuschuss von 80 Prozent zu den Kosten der Prozessberatung (max. 1.000 Euro pro Beratungstag) von bis zu zehn Beratungstagen erhalten.

 

Wer?

In Nordrhein-Westfalen sind nur Förderungen für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten möglich.

Achtung!

Keine Beratungskontingente mehr für unternehmensWert:Mensch. Die Programme sind geschlossen, offizieles Ende ist erst 2022.

Das Beratungsprogramm unternehmensWert:Mensch  erweitert sein Angebot  um zwei neue Programmzweige: „Gestärkt durch die Krise“ und „Women in Tech“. Damit unterstützt uWM künftig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Bewältigung zweier zentraler Herausforderungen: sich in Folge der COVID-19-Pandemie krisensicher aufzustellen sowie Frauen in IT- und Tech-Berufen zu stärken.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Mehr Informationen

REGE mbH
Claudia Pipos
T 0521 / 962 23 10
E claudia.pipos@rege-mbh.de

www.unternehmens-wert-mensch.de

Was?

Um den digitalen Wandel in der Arbeitswelt als Chance zu nutzen, benötigen Betriebe nachhaltige Strategien und neue Konzepte. Mensch plus (uWM plus) fördert betriebliche Lern- und Experimentierräume. Im Rahmen einer professionellen Prozessberatung wird dasjeweilige Unternehmen fit für die Digitalisierung gemacht. In einem beteiligungsorientierten Lernprozess werden passgenaue Lösungen für die digitale Transformation entwickelt und innovative Arbeitskonzepte erprobt.

Wie?

Die Förderung umfasst maximal zwölf Beratungstage, die Förderquote beträgt 80 Prozent, d.h. 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen. Der erste Schritt ist der Besuch einer kostenfreien Erstberatung in einer der deutschlandweit verteilten Erstberatungsstellen. Erfüllt das Unternehmen die Bedingungen, kann die Erstberatungsstelle einen Beratungsscheck ausstellen. Jetzt kann das Unternehmen eine Prozessberatung in Anspruch nehmen.

Wer?

Förderberechtigt sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, mindestens zwei Jahre bestehen und deren Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro (oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro) beträgt.

 

Achtung!

Keine Beratungskontingente mehr für unternehmensWert:Mensch plus. Die Programme sind geschlossen, offizieles Ende ist erst 2022.

 

Mehr Informationen

REGE mbH
Claudia Pipos
T 0521 / 962 23 10
E claudia.pipos@rege-mbh.de

www.unternehmens-wert-mensch.de

Was?

Das Programm Go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit der Förderung von Beratungsleistungen in den drei Modulen “Digitalisierte Geschäftsprozesse”, “Digitale Markterschließung” und “IT-Sicherheit. Autorisierte Beratungsunternehmen auf dem Gebiet der Informationstechnologie führen Analysen und individuelle Beratungen durch und setzen die in diesem Rahmen empfohlenen Maßnahmen um.

 

Wie?

Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr. Die Beratungsunternehmen müssen vom BMWI autorisiert werden.

 

Wie finde ich eine passende Beratung?

Die interaktive Beraterlandkarte ermöglicht eine schnelle Online-Suche nach passenden Berater*innen in der Region. Kontaktdaten, Ansprechpartner*innen sowie Hintergrundinformationen zum Leistungsspektrum stehen per Mausklick bereit. Die Karte wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.

 

Wer?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial und einer Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und einer Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung.

 

Mehr Informationen

WEGE mbH
Vera Wiehe
T 0521 / 55 76 60 76
E wiehe@wege-bielefeld.de

www.innovation-beratung-foerderung.de

Was?

Im Unterschied zum Fördermodell Go Digital fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei dem Programm Go Inno die Innovationsberatung. Und diese wiederum ist in drei Leistungsstufen unterteilt:

  1. Potenzialanalyse
  2. Realisierungskonzept
  3. Projektmanagement.

Wie?

Für einen Beratungstag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Es entfallen auf folgende Leistungsstufen:

Potentialanalyse: max. 10 Tagewerke, max. 5.500 Euro
Realisierungskonzept: max. 25 Tagewerke, max. 13.750 Euro
Projektmanagement: max. 15 Tagewerke, max. 8.250 Euro

Die Leistungen dürfen bei diesem Förderprogramm nur von autorisierten Beratungsunternehmen erbracht werden.

Wer?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit bis zu 100 Mitarbeitern und maximal 20 Millionen Euro Umsatz erhalten einen Zuschuss von 27.500 Euro. Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung.

Hotline go-Inno

Projektträger EURONORM

T: 030 97003 – 200

E: go-Inno@euronorm.de

 

https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-Inno/go-inno.html

 

Was?

Sie können einen Zuschuss erhalten für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden. Es sind Beratungen sowohl in Phase 1 (Machbarkeitsstudien) als auch Phase 2 (Umsetzungsberatung) möglich. Sie können den Zuschuss für Beratungsdienstleistungen aus folgenden Anlässen verwenden:

  • Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
  • frühzeitige Umstrukturierung
  • notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
  • geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
  • geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
  • Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
  • stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt
  • einer MDR/ IVDR-Beratung

 

Wie?

Den Zuschuss können Sie im Umfang von bis zu 80 % der Beratungskosten, max. 1.500 EUR netto pro Tagewerk à mind. 8 Stunden erhalten. Je Phase sind bis zu 10 Tagewerke förderfähig, wobei jede Phase max. 2 Monate dauern darf
Sie können die Beratungsförderung innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch nehmen, es sei denn, das Erfordernis der betrieblichen Maßnahmen ergibt sich unmittelbar aufgrund der Corona-Pandemie.

Wer?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt. In verschiedenen Wirtschaftsbereichen ist die Förderung ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Es müssen die Kriterien als kleines und mittleres Unternehmen erfüllt werden (weniger als 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme).

 

Mehr Informationen

Ausführliche Informationen zu allen oben genannten Punkten sowie zu Umfang und Konditionen, Voraussetzungen, Antragsverfahren und Geltungsdauer finden Sie auf der Internetseite der NRW-Bank sowie der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hinsichtlich der Möglichkeiten zur Beratungsförderung.

IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Thomas Mikulsky
T 0521 / 55 42 39
E t.mikulsky@ostwestfalen.ihk.de

Was?

In Transferprojekten können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus OstWestfalenLippe Herausforderungen der digitalen Transformation lösen. Gemeinsam mit einer Forschungseinrichtung ermitteln sie konkrete Herausforderungen und arbeiten an einer Lösung. Dafür können Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen genutzt werden. Themenfelder für Transferprojekte sind z.B. die Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen, Lösungen im Bereich der intelligenten Vernetzung, IT-Sicherheitsstrategien, Gestaltung von Mensch-Maschine-Schnittstellen Maßnahmen zur Implementierung neuer Geschäftsmodelle etc. Die Förderung gilt ausschließlich für die wissenschaftliche Unterstützung durch die Forschungseinrichtungen, keine Investitionsförderung.

Wie?

Es gibt zwei Gutscheinvarianten:

  • Variante A umfasst Analyse- und Konzeptionsaufträge der Unternehmen an die Forschungseinrichtungen (max. Fördersumme: 20.000 Euro).
  • Variante B ist für Befähigungs- und Umsetzungsaufträge (max. Fördersumme: 40.000 Euro).

Bei kleinen Unternehmen bis 50 Mitarbeiter*innen werden 80 Prozent der Kosten gefördert, bei mittleren Unternehmen bis zu 249 Mitarbeiter*innen beträgt die Förderung 60 Prozent der Kosten. Das Gutscheinmodell sieht vor, dass die Unternehmen in Vorleistung treten und die Kosten im Anschluss anteilig erstattet werden.

Wer?

Das Unternehmen hat seinen Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen, erfüllt die KMU-Kriterien (d.h. weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz nicht mehr als 50 Mio. Euro).

 

Mehr Informationen

Klaus-Peter Jansen
T 05251 / 546 52 73

https://www.its-owl.de/unsere-angebote/technologietransfer/transfergutscheine-fuer-kmu/

Was?

Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital stärkt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darin, die Innovationskraft ihrer Betriebe zu digitalisieren und ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren digital weiterzuentwickeln.

Das Programm besteht aus drei Teilprogrammen. Neben der Assistentenförderung, die die Einstellung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen ermöglicht, und MID-Invest gibt es eine Gutscheinförderung.

Die Gutscheinförderung bietet die Möglichkeit, externe Unterstützung zur Initiierung und Umsetzung von Innovations- und Digitalisierungsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen zu emngagieren und erfolgt in drei Varianten:

  1. MID-Digitalisierung: Fördert einen umfassenden Digitalisierungsauftrag rund um die (Weiter-) Entwicklung intelligenter Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren, bei dem die Umsetzung eines digitalen Produktes, einer digitalen Dienstleistung oder eines digitalen Produktionsverfahrens bindend ist.
  2. MID-Analyse: Fördert eine externe wissenschaftliche oder technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung, z.B.: Technologierecherche, Werkstoffstudien oder die Konzeption neuer Produktideen.
  3. MID-Innovation: Fördert externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten


Sonder-Gutschein im Rahmen der Corona-Pandemie:

MID-Plus erweitert die Auswahl an Digitalisierungsvorhaben, für die eine Förderung beantragt werden kann. Bis zum 30.09.2021 fördert die Gutscheinvariante die erstmalige Umstellung von bisher physisch stattfindenden Dienstleistungen (Beratungs- und Kursangebote) auf digitale Instrumente sowie die Neuentwicklung entsprechender digitaler Angebote für Kunden.

 

MID-Assistent*in: Ausschließlich kleine Unternehmen (weniger als 50 MAs und max. 5 MA mit akademischen Abschluss) können eine anteilige Finanzierung der Lohnkosten einer Hochschulabsolventin oder eines Hochschulabsolventen (Abschluss nicht älter als 2 Jahre) zwischen 30.000 und 45.000 Euro über zwei Jahre (je nach Anzahl akadem. Abschlüsse im Unternehmen) erhalten.

Wie?

Anträge können ausschließlich online und nur von den Unternehmen selbst generiert werden. Der Antrag wird rechtskräftig durch den postalischen Versand der Anlage “Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Assistent/in” und wird nach vollständigem Eingang formal und fachlich geprüft. Im Mittelpunkt stehen dabei die Plausibilität des Projektkonzepts sowie seine Machbarkeit/Umsetzbarkeit.

Die Förderung wird nach dem Ausgabenerstattungsverfahren ausgezahlt. Das heißt, das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung und fordert die entstandenen Kosten nach Abschluss des Projektes an. Je nach Größe des Unternehmens und je nach Gutscheinvariante werden zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet. Eigenleistungen, Personalkosten und Investitionen des geförderten Unternehmens können beispielsweise nicht erstattet werden. Die Projektlaufzeit ist bei der Antragstellung wählbar und kann sechs, neun oder zwölf Monate betragen.

 

Wer?

Das Programm wendet sich an in Nordrhein-Westfalen ansässige kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und bis zu 50 Mio. Euro Umsatz oder bis zu 43 Mio. Euro Bilanzsumme.

 

Mehr Informationen

IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Thomas Mikulsky
T 0521 / 55 42 39
E t.mikulsky@ostwestfalen.ihk.de

https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/

Was?

Mit der Förderinitiative KMU-innovativ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Spitzenforschung im deutschen Mittelstand. Der Weg von einer neuen Idee zu einem innovativen Produkt, Verfahren oder einer Dienstleistung. Gefördert werden Bewertungsverfahren für Machbarkeitsprüfungen, Unterstützung bei der Identifizierung von Kooperationspartnern sowie industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben.

 

Wie?

Mit KMU-innovativ will das BMBF die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für KMU vereinfachen. Ein zentraler Lotsendienst hilft in allen Fragen weiter, verbindliche Bearbeitungsfristen geben Planungssicherheit. KMU-innovativ ist in Technologiefeldern integriert, die für Deutschlands Zukunft besonders wichtig sind.
Über das Beratungstelefon als Lotsendienst können alle Fragen rund um KMU-innovativ schnell und umfassend geklärt werden. Gefördert werden können – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent der Kosten, max. 50.000 Euro über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten.

 

Wer?

Einzelvorhaben von KMU entsprechend der Definition der EU-Kommission: weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro, Jahresbilanzsummen von höchstens 43 Millionen Euro / Verbünde unter Beteiligung mehrer KMU und/oder Forschungseinrichtungen, und/oder Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen.

 

Mehr Informationen

https://www.bmbf.de/de/kmu-innovativ-561.html

Was?

Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. Außerdem werden Systeme gefördert, die dabei unterstützen, die interne und externe Vernetzung von Unternehmen zu fördern sowie Systeme, die den Produktionsprozess verbessern. Dabei gibt es zwei Fördermodule, „Investition in digitale Technologien“ (Fördermodul1) und Fördermodul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ (Fördermodul 2)

 

Wie?

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 EUR pro Unternehmen, in Wertschöpfungsketten auch bis zu max. 100.000 EUR. In Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2 beträgt die minimale Fördersumme 17.000 EUR, in Modul 2 mindestens 3.000 EUR. Der Förderzuschuss ist nach Unternehmensgröße anteilig gestaffelt. Seit dem 1.7.2021 gelten folgende Förderquoten (in % der Investitionskosten):

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40%.

Aufgrund der sehr hohen Nachfrage erfolgt eine Auswahl per Losverfahren. Unter den registrierten Unternehmen werden am 15. des Monats Antragskontingente zugewiesen. Die Registrierung erfolgt auf https://www.digitaljetzt-portal.de/ und gilt, sofern man nicht ausgewählt wird auch im Folgemonat, sofern man dies aktiv bestätigt (keine Neuregistrierung nötig). Das Programm läuft bis zum 31.12.2023.

Wer?

Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Mehr Informationen

https://www.digitaljetzt-portal.de/

FAQ: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Digital-Jetzt/faq-digital-jetzt.html

Stand: Juli 2021
Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Förderprogramme, die im Einzelfall interessante Konditionen für Unternehmen bieten, finden Sie in der Förderdatenbank unter: http://www.foerderdatenbank.de

 

Die monatlichen Finanzierungssprechtage der IHK Bielefeld bieten Informationen über die Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes NRW sowie praktische Tipps zur weiteren Vorgehensweise gemeinsam mit Experten der Förderinstitute NRW.BANK und Bürgschaftsbank NRW. Die Beratungsgespräche sind kostenfrei. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich: https://www.ostwestfalen.ihk.de/unternehmen-entwickeln/foerdermittel/foerderlotse

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