Zwei Jahre nach Inkrafttreten der EU-Whistleblower-Richtlinie sind seit Dezember letzten Jahres auch kleinere Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichtet, einen vertraulichen Meldekanal für Hinweise auf Missstände oder Gesetzesverstöße einzurichten.
Da bei Verstößen hohe Bußgelder drohen, wird uns Julia Mamerow, Fachanwältin für gewerblichen Rechtschutz und Datenschutzbeauftragte, noch einmal den juristischen Hintergrund erläutern und wir diskutieren die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung.
Alle Bielefelder Unternehmensvertreter sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Bei Interesse schicken Sie bitte eine E-Mail an schwarzer@wege-bielefeld.de