KMU-Blitzlicht: Geld zurück für neue Produkte und Dienstleistungen?

Innovative Produkte entwickeln, Verfahren verbessern oder neue Lösungen erproben: Was für viele Unternehmen zum Arbeitsalltag gehört, kann finanziell gefördert werden. Doch welche Entwicklungsarbeiten sind förderfähig und wie können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon profitieren?

Das Online-Seminar „KMU-Blitzlicht OWL“ am 3. November zeigt, wie Unternehmen die steuerliche Forschungszulage nutzen können, um sich einen Teil ihrer Entwicklungsaufwendungen erstatten zu lassen. Für KMU sind unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen von bis zu 35 Prozent der anrechenbaren Aufwendungen möglich – auch rückwirkend.

Im Mittelpunkt stehen folgende Fragen:

  • Welche Entwicklungsarbeiten und Projekte sind förderfähig?
  • Welche Personal- und Sachkosten können angerechnet werden?
  • Welche Änderungen gelten seit 2026?
  • Wie funktioniert die Antragstellung über die Bescheinigungsstelle und ELSTER?
  • Welche typischen Fehler lassen sich vermeiden?

Referent Klaus Jansen, Innovationsmanager beim ThinkTankOWL, dem gemeinsamen Transferservice der Universität Bielefeld und der Hochschule Bielefeld, gibt praxisnahe Einblicke in die Fördermöglichkeiten und beantwortet individuelle Fragen der Teilnehmenden.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis zum 2. November 2026 erforderlich. Der Zugangslink wird im Anschluss verschickt.

Veranstalter: KMU-Blitzlicht OWL, eine gemeinsame Veranstaltungsreihe der Wirtschaftsförderungen der Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Paderborn und der Stadt Bielefeld.

Details zur Veranstaltung

Datum

03.11.2026

Uhrzeit

10:00
 – 11:00
 Uhr

Ort

Digital

Kosten

Kontakt

–

Fon

–

E-Mail

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