Überbrückungshilfe: Antragsfrist verlängert

Bis zum 9. Oktober können die Anträge für die 1. Phase gestellt werden


Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von zunächst drei Monaten (Juni bis August 2020), das hilft Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Das Programm wird für Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern in Nordrhein-Westfalen mit der NRW Überbrückungshilfe Plus ergänzt.

Die Antragsfrist für die 1. Phase des Zuschussprogramms (Fördermonate Juni bis August 2020) wird bis zum 9. Oktober 2020 verlängert. Es wird nicht möglich sein, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.

Die Antragstellung kann ausschließlich durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen. Auf der Antragsplattform  können sich diese registrieren und Anträge auf Überbrückungshilfe des Bundes sowie die NRW Überbrückungshilfe Plus einreichen.

Zudem wird sich an die 1. Phase nahtlos eine 2. Phase anschließen, die die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfasst. Für die 2. Phase ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Aktuell wird die Ausgestaltung der 2. Phase final abgestimmt. Erste Informationen hierzu finden Sie unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-07-08-ueberbrueckungshilfe.html

Dies Webseite und der Online-Antrag sind Angebote des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie der 16 Bundesländer.

Sie sind ausschließlich unter den gültigen Webadressen ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sowie antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu erreichen.

Die Überbrückungshilfe in Nordrhein-Westfalen


Bei dem Zuschussprogramm handelt es sich im Wesentlichen um ein Bundesprogramm. Somit ist der Bund inhaltlich für die Förderbedingungen zuständig. Die Förderanträge müssen von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden, die auch viele Ihrer Fragen beantworten können.

Seitens des Landes Nordrhein-Westfalen wird das Bundesprogramm durch die NRW Überbrückungshilfe Plus ergänzt (aktuell die 1. Phase in den Fördermonaten Juni bis August 2020). Diese stellt zusätzliche Hilfen für Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern in Nordrhein-Westfalen bereit.

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