Förderdetails des Bielefelder Startup-Pakets

Gründungen treiben den Strukturwandel in einem Wirtschaftsraum voran und liefern einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der regionalen Innovationskraft und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit für den Wirtschaftsstandort. Dies gilt insbesondere für Spin-Offs aus den Hochschulen sowie wissensintensive und innovative Gründungen und Ansiedlungen, die das Potential haben, dem gesamten Wirtschaftsstandort Entwicklungsimpulse zu geben.

Ziel der Stadt Bielefeld ist es, die Rahmenbedingungen für Gründer*innen so optimal wie möglich zu gestalten. Um das zu erreichen, gibt es seit dem 01.01.2022 eine Bezuschussung von Miet-, Mietneben-, sowie Kommunikations- und Mobilitätskosten, um die Risiken in der Startphase der Gründung zu minimieren. Zusätzlich gibt es Angebote zur Vernetzung, Kooperation und Qualifizierung, um Synergieeffekte zwischen den geförderten Unternehmen zu erzeugen und die räumliche Nähe zu den Zentren des Start-Up-Ökosystems zu nutzen.

Wer wird gefördert?

Die Inkubatorprogramme der Hochschulen zielen darauf ab, innovative und vielversprechende Gründungsvorhaben zur Marktreife zu begleiten. Mit Ablauf der Programme und Gründung des Unternehmens müssen die Unternehmen die Hochschule verlassen. An dieser Stelle existiert eine Unterstützungslücke. Hier greift das Bielefelder Startup-Paket.

Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit maximal 50 Mitarbeitenden. Das antragstellende Unternehmen bietet Produkte und Dienstleistungen, die auf technologischen, betriebswirtschaftlichen, sozialen oder nachhaltigen Innovationen beruhen. Die Teams können interdisziplinär ausgerichtet sein. Dabei handelt es sich um Ausgründungen aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen, um Ex-Mieter des ICB oder um eigenständige Gründungen. Der Innovationsanteil des Geschäftszweckes ist hoch.

  • Das Unternehmen muss bereits gegründet sein und darf nicht länger als 3 Jahren am Markt bestehen.
  • Der berufliche Hauptfokus von mindestens einer Person im Startup muss auf der Umsetzung der Geschäftsidee liegen.
  • Der Unternehmenssitz sowie die Büro-, Lager- und Produktionsflächen müssen in Bielefeld sein – soweit vorhanden.
  • Das Unternehmen darf keine weitere staatliche Förderung für die geförderten Bereich erhalten, das heißt, ein Doppelförderung ist auszuschließen.
  • Gründungen von Frauen, Diversitätsorientierung und Gemeinwohlorientierung werden berücksichtigt.

Was wird gefördert?

Büro-, Lager- und Produktionsflächen
Gefördert werden 50 Prozent der Nettokaltmiete von Büro-, Lager- und Produktionsflächen bis zu einem Maximalsatz von 3 € pro m². Dieser Betrag ist gedeckelt auf maximal 500 €/Monat pro Unternehmen, also 6.000 €/Jahr. Die Förderung geht über drei Jahre.

Labore und Reinräume
Gefördert werden 50 Prozent der Nettokaltmiete von Laboren und Reinräumen bis zu einem Maximalsatz von 6 €/m². Dieser Betrag ist gedeckelt auf maximal 1.000 €/Monat pro Unternehmen, also 12.000 €/ Jahr.  Eine Förderung von Mischnutzung von Laboren und anderen gewerbliche Flächen ist möglich und wird anteilig berechnet. Der Höchstsatz bleibt allerdings bei 1.000 €/Monat und Unternehmen. Die Förderung geht über sechs Jahre.

Shared Offices & Co.
Bei Shared Offices, Co-Working-Spaces und anderen Pauschalmietkostenmodellen mit zusätzlich gemeinschaftlich genutzter Fläche und/oder Infrastruktur, werden 50% der Pauschalmiete pro Unternehmen bis max. 500 €/Monat (also 6.000 €/Jahr). gefördert. Die Förderung geht über drei Jahre.

Mietnebenkosten für Kommunikation, Energie und Mobilität
Zusätzlich zur Nettokaltmiete wird eine Mietnebenkostenpauschale gefördert. Sie beinhaltet neben Kosten für Gas, Wasser und Strom auch den Bereich Telefonie, Internet und Mobilität. Förderberechtigte Unternehmen erhalten über den Mietkostenzuschuss hinaus 150 €/Monat und Unternehmen.

Die WEGE unterstützt Antragstellende zudem auf Wunsch bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten. Um Synergieeffekte durch Vernetzung der Akteure untereinander zu unterstützen, werden bevorzugt Shared-Office-Lösungen geprüft.

Wie wird der Zuschuss beantragt?

Die Antragstellung erfolgt online auf der Internetseite der WEGE. Folgende Nachweise sind bei der Antragsstellung vorzulegen:

  • Ein Nachweis über die Höhe der Nettokaltmiete.
  • Ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung.
  • Die wirtschaftliche und technische Realisierbarkeit des Unternehmenskonzeptes anhand eines Geschäftsplans, Pithdecks oder ähnliches.
  • Eine De Minimis Erklärung.

Anerkannt werden Mietzahlungen, die ab der Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen geleistet werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Grundlage ist ein abgeschlossener Mietvertrag zu gewerblichen Zwecken. Eine Unterstützung von bereits geförderten Mietkosten ist ausgeschlossen. Ebenso ist bei dieser Förderung auf die Einhaltung der De Minimis Regelung zu beachten. Der Antrag ist vollständig, sobald alle gültigen Dokumente eingereicht wurden.

Rechtsgrundlage

Auf die Förderung besteht keinerlei Rechtsanspruch. Förderungen, die keine Deckung durch das Budget des jeweiligen Jahres finden oder vom Auswahlgremium der WEGE abgelehnt werden, können nicht positiv beschlossen werden.