Gründen

Fördermittel in der Übersicht

Wir haben für Sie eine Übersicht an Förderprogrammen und Weiterbildungsangeboten zusammengestellt, die Sie für Ihre Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben in Anspruch nehmen können.

Was?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der eigentlichen Realisierung. Die WEGE ist Ihre Anlaufstelle für den Antragsvorgang.


Wie?

Innerhalb von zwölf Monaten ab erster Antragstellung können bis zu vier Tagewerke für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu sechs Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen gefördert werden. Bei Einzelberatungen beträgt der Zuschuss 50 % eines Tagewerksatzes, bzw. 80 % für Gründung aus der Arbeitslosigkeit (nur ALG II) maximal jedoch 400 Euro je Tagewerk.


Wer?

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und -gründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Es gelten die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission.


Mehr Informationen

WEGE mbH
Vera Wiehe
T 0521 / 55 76 60 76
E wiehe@wege-bielefeld.de

www.foerderdatenbank.de

Was und Wer?

Junge Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung können eine Förderung allgemeiner Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beantragen.

Zusätzlich können spezielle Beratungen gefördert werden: von Frauen oder von Migrantinnen oder von Unternehmer*innen mit anerkannter Behinderung und/oder Beratungen zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeite­r*innen mit Migrationshintergrund, zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter*innen mit Behinderung, zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit, zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

Wie?

Gefördert werden bis zu 50 % der Beratungskosten bei einem förderfähigen Nettohonorar von max. 4.000 €.

Für die Antragstellung ist ein von der WEGE als Regionalpartner bestätigtes Beratungsgespräch notwendig. Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der Leitstellen prüft den Antrag vorab und informiert den Antragsteller über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Mehr Informationen

WEGE mbH
Vera Wiehe
T 0521 / 55 76 60 76
E wiehe@wege-bielefeld.de

www.bafa.de

Was?

Gründungsinteressierte mit innovativen Geschäftsideen im Bereich der zukunftsorientierten Technologien und innovativer Dienstleistungen.

Wie?

Das Gründerstipendium.NRW fördert maximal drei Gründer pro Gründungsteam mit 1.000 € pro Monat und Person über eine Laufzeit von maximal einem Jahr.

Wer?

Das Antragsverfahren ist schnell und unkompliziert. Ideenpapier ausfüllen und beim Gründungsnetzwerk einreichen, zum Jurytermin kommen, fünf Minuten pitchen und Fragen beantworten. Wenn die Idee überzeugt, dann gibt es eine Empfehlung für das Stipendium. Dann kann alles online eingereicht werden.

Das regionale Gründungsnetzwerk Ostwestfalen setzt sich aus den Startercentern NRW der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) und der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld (HWK) sowie der Universität Bielefeld und der Fachhochschule Bielefeld zusammen.

Mehr Informationen

IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Thomas Mikulsky
T 0521 / 55 42 39
E t.mikulsky@ostwestfalen.ihk.de

www.gruenderstipendium.nrw/gruenden

WIPIANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen


Was?

Der Wissens- und Technologietransfer wird unterstützt durch Förderung von Projekten zur Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten (Patente und Gebrauchsmuster); zur Weiterentwicklung von Erfindungen aus der öffentlichen Forschung zur Erhöhung von deren Vermarktungschancen; zur Diffusion von Forschungsergebnissen/Innovationen durch Normung. Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis hin zur Verwertung. Schutzrechte im Sinne dieser Richtlinie sind Patente und Gebrauchsmuster.


Wie?

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, in Form einer Anteilsfinanzierung.


Wer?

Hochschulen, öffentliche Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen können bei der Patentanmeldung und der Verwertung des Patents unterstützt werden.  Im Förderschwerpunkt „Unternehmen werden KMU unterstützt, die erstmals ihre FuE-Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als fünf Jahre zurückliegt.


Mehr Informationen

www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/WIPANO/wipano.html

Patent- und Innovationszentrum Bielefeld GmbH
pic-bielefeld.de/

Stand: Oktober 2020
Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Förderprogramme, die im Einzelfall interessante Konditionen für Unternehmen bieten, finden Sie in der Förderdatenbank unter: www.foerderdatenbank.de

Die monatlichen Finanzierungssprechtage der IHK Bielefeld bieten Informationen über die Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes NRW sowie praktische Tipps zur weiteren Vorgehensweise gemeinsam mit Experten der Förderinstitute NRW.BANK und Bürgschaftsbank NRW. Die Beratungsgespräche sind kostenfrei. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich: www.ostwestfalen.ihk.de/unternehmen-entwickeln/foerdermittel/foerderlotse